Frankreich - Spanien

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Spanien
Datum Vertragsschließung: 1659
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Ludwig XIV., König von Frankreich
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/118816829
Geburtsjahr: 1638-00-00
Sterbejahr: 1715-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Maria Theresia von Spanien
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/119150182
Geburtsjahr: 1638-00-00
Sterbejahr: 1683-00-00
Dynastie: Habsburg (Spanien)
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Ludwig XIV., König von Frankreich
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/119150182
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Philipp IV., König von Spanien
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118593870
Akteur Dynastie: Habsburg (Spanien)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 5, S. 405-415
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: (bevollmächtigte Verhandler der Vertragsparteien bekunden:) (405f.)

[Prä] – aus Sorge um das Wohl ihrer Königreiche, zur Festigung des gerade geschlossenen Friedens zwischen beiden Kronen, im Wunsch zur Fortsetzung des Friedens über Lebenszeit der Könige hinaus durch neuerliche Eheschließung, zur Festigung von Liebe, Freundschaft und Einigkeit zwischen den Königen: Ehevertrag vereinbart, wie folgt: (406f.)

[1] – Eheschließung vereinbart: mit Dispens des Papstes, Eheschließung am spanischen Hof vereinbart, Ratifikation und kirchliche Hochzeit nach Überführung der Braut nach Frankreich vereinbart, Terminabsprache vorbehalten (407)

[2] – Mitgift festgelegt, Zahlung geregelt (407f.)

[3] – Anlage der Mitgift in Geldrenten geregelt: Verzinsung bei Rückfall der Mitgift geregelt (408)

[4] – Erbverzicht der Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und mütterliches Erbe, abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, mit sofortiger Wirkung (408)

[5] – zur Sicherung von Frieden der Christenheit, von Liebe und Brüderlichkeit zwischen den Königen, aus Rücksicht auf die Ausgewogenheit und Schicklichkeit der Eheschließungen, zur Mehrung der christlichen Religion, für das Gemeinwohl beider Königreiche und ihrer Untertanen, zur Bewahrung der beiden Kronen, die zu groß sind für eine Vereinigung: Thronfolge der Braut und ihrer Nachkommen in allen Ländern der spanischen Krone auf ewig ausgeschlossen, besonders in Flandern, Burgund, Charolais, außer als Witwe ohne Kinder oder bei 2. Ehe der Braut (410f.)

[6] – Erklärung der Braut über Thronfolgeverzicht geregelt: abzugeben vor und nach der Eheschließung, mit Zustimmung von Bräutigam, zur Ratifikation durch Parlament von Paris und spanischen Staatsrat, in Kraft getreten zusammen mit dem Friedensschluss (411f.)

[7] – Brautjuwelen festgelegt: zu erblichem Besitz der Braut (412)

[8] – Witweneinkünfte festgelegt: angelegt in Witwengütern mit Herzogstitel, Nutzungs- und Herrschaftsrechte geregelt, auf Lebenszeit der Braut (412f.)

[9] – Unterhalt der Braut und ihres Hofstaats während der Ehe geregelt (413)

[10] – Eheschließung durch Prokurator, Aussteuer, Überführung geregelt: bis an die Grenze von Frankreich (413)

[11] – freie Wahl von Witwensitz geregelt: in Frankreich, Spanien oder anderswo, mit allen Witweneinkünften, Übergabe von Sicherheitsbrief an Braut und Brautvater zugesichert (413f.)

[12] – Bestätigung des Vertrags von Papst erbeten (414)

[13] – Einhaltung zugesichert, Ratifikation geregelt (414f.)

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: ja
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: ja
Schlagwörter: Französisch-Spanischer Krieg 1635–1659
Kommentar: Ehe vereinbart, Ehevertrag angekündigt in Friedensvertrag von Ile de Faisans 07.11.1659, Art. 33 (CTS) - Ehepläne bereits seit 1646 bestanden (Tischer 1999)
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