Schleswig-Holstein-Gottorf - Schweden

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Schleswig-Holstein-Gottorf
Vertragspartner Braut: Schweden
Datum Vertragsschließung: 1698
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Friedrich IV., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/104193336
Geburtsjahr: 1671-00-00
Sterbejahr: 1702-00-00
Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut #

Braut: Hedwig Sophia von Schweden
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/138622744
Geburtsjahr: 1681-00-00
Sterbejahr: 1708-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Friedrich IV., Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/104193336
Akteur Dynastie: Oldenburg (Gottorf)
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Karl XII., König von Schweden
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118560123
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: RAS 25.1 Konungahusens urkunder, 42 Urkunder rörande hertig Fredriks af Holstein-Gottorp och prinsessan Hedvig Sofias giftermål 1698 – 1700, nr. 42 a Giftermålskontrakt
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: https://sok.riksarkivet.se/bildvisning/R0001254
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – Brautwerbung bekundet: durch Bräutigammutter – Einwilligung von Brautbruder und Braut bekundet – Eheschließung verabredet

1 – Eheschließung vereinbart – lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert – lutherische Erziehung von Kindern geregelt

2 – Mitgift festgelegt – Geldzahlung statt Aussteuer festgelegt

3 – Widerlage festgelegt, Verzinsung geregelt

4 – Morgengabe festgelegt, Zahlung geregelt: zusammen mit Verzinsung der Widerlage, zum Unterhalt der Braut während der Ehe

5 – hypothekarische Verschreibung von Unterhaltszahlung der Braut zugesichert

6 – Morgengabe geregelt: Auszahlung von Kapital der Morgengabe an Braut nach Tod von Bräutigam zugesichert

7 – Hofstaat der Braut geregelt: Unterhalt und Bestellung von Bediensteten geregelt

8-9 – Witweneinkünfte; Witwengüter und Witwensitz festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, zuzüglich Verzinsung von Morgengabe

10 – ggf. Nachbesserung von Witwengütern, Verschreibungsurkunde zugesichert

11- Unterhalt von Kindern geregelt: unabhängig von Witweneinkünften – lutherische Erziehung von Kindern festgelegt – Aussteuer für Töchter zugesichert: unabhängig von Witweneinkünften

12 – Verfügung der Braut über Aussteuergeld und Zugewinn zugesichert: Vererbung geregelt

13 – Ausstattung von Witwensitz geregelt

14 – Witwengüter geregelt: Eidesleistung und Huldigung von Amtleuten und Untertanen an Braut geregelt, Rechtsstellung von Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten, adlige Dienste an Braut geregelt

15 – Witwengüter geregelt: Besoldung und Bestellung von Amtleuten geregelt

16 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Pfarrern und Lehrern nach gottorfischer Kirchenordnung, geregelt, landesherrliche Kirchenhoheit vorbehalten, lutherische Pastoren vorgeschrieben – Bestellung von Hofprediger der Braut geregelt: nach Prüfung durch gottorfische Kirchenbehörden

17 – Witwengüter geregelt: Öffnung gegenüber Dritten, Übergabe an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Erhaltung geregelt

18 – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Nutzungsausfall geregelt

19 – Witwengüter geregelt: Vertauschung geregelt – Verfügung der Braut über Zugewinn geregelt: Testierrecht zugesichert

20-22 – bei zweiter Ehe der Braut oder bei Abzug der Braut als Witwe ins Ausland: Ablösung von Witwengütern geregelt durch Auszahlung von Mitgift und Morgengabe, Verzinsung von Widerlage geregelt, Vererbung von Mitgift und Morgengabe ggf. an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Abtretung von Witwengütern und Auslieferung von Verschreibungsurkunden geregelt

23 – Indemnität von Witwengütern und Morgengabe von Schuldenhaftung zugesichert

24-27 – Verfügung über Mitgift während der Ehe geregelt – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam geregelt, Rückfall von Mitgift und Zugewinn der Braut nach Tod von Bräutigam geregelt, Rückzahlung geregelt

28 – Vererbung von Mitgift und Zugewinn der Braut an überlebende Kinder geregelt

29 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag verabredet

30 – Einhaltung zugesichert


# Einordnung

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
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