Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Spanien
Vertragspartner Braut: Frankreich
Datum Vertragsschließung: 1679
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Karl II., König von Spanien (Carlos)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118776797
Geburtsjahr: 1661-00-00
Sterbejahr: 1700-00-00
Dynastie: Habsburg (Spanien)
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Marie Louise von Orleans
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/104189576
Geburtsjahr: 1662-00-00
Sterbejahr: 1689-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Karl II., König von Spanien (Carlos)
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118776797
Akteur Dynastie: Habsburg (Spanien)
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Ludwig XIV., König von Frankreich
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118816829
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 15, S. 207-212
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Einsicht des Brautonkels in die Brautwerbung des Bräutigams als Mittel zu besserer Bewahrung von öffentlicher Ruhe und Frieden bekundet, Einwilligung von Brautonkel bekundet: als Zeichen für Willen zur ehrlichen und dauerhaften Freundschaft mit Spanien zum Wohl der Christenheit und zur Erneuerung der glücklichen Eheverbindungen zwischen Frankreich und Spanien – Ernennung von Verhandlern und Abschluss von Vorvertrag bekundet, Vertragsabschluss bekundet (207-209)
1 – Eheversprechen ausgetauscht, Eheschließung geregelt: durch Prokurator für Bräutigam am französischen Hof, nach katholischem Ritus, nach Erlangung von Dispens des Papstes
2 – Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches und mütterliches Erbe, aus Schenkungen von mütterlicher Großmutter und Mutter der Braut, Nachbesserung und Zahlung geregelt
3 – Brautjuwelen festgelegt von Brautvater
4 – Anlage der Mitgift in Gütern und Renten geregelt
5 – Brautjuwelen festgelegt von Bräutigam: zu erblichem Besitz der Braut
6 – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat geregelt
7 – anstelle von Witwengütern: Mitgiftzulage von Bräutigam festgelegt – nach Tod von Bräutigam: Anfall von Mitgift und Mitgiftzulage an Braut zu erblichem Besitz geregelt
8 – nach Tod von Bräutigam: Abzugsrecht von Braut und Hofstaat ins Ausland zugesichert, Besitz von persönlichem Eigentum der Braut und Mitgift zugesichert
9 – Überführung der Braut geregelt
10 – Einhaltung und Verzicht auf Einrede zugesichert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter: Holländischer Krieg 1672-1679
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