Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Russland
Vertragspartner Braut: Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel
Datum Vertragsschließung: 1711
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Alexei, Kronprinz von Russland
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119135361
Geburtsjahr: 1690-00-00
Sterbejahr: 1718-00-00
Dynastie: Romanow
Konfession: Russisch-Orthodox
Braut #
Braut: Charlotte Christine von Braunschweig-Lüneburg
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/104207205
Geburtsjahr: 1694-00-00
Sterbejahr: 1715-00-00
Dynastie: Welfen
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Peter I., Zar von Russland
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118592955
Akteur Dynastie: Romanow
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Anton Ulrich, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118503472
Akteur Dynastie: Welfen
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Wolfenbüttel, NLA Wf, 3 Urk. 5 Nr. 32
Vertragssprache: Russisch, Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Boetticher 1998, S. 51-60 (deutsch), 60-66 (russ.) - CTS 27, S. 109-113
Vertragssprache: Russisch, Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – aus göttlicher Fügung, zu Ehren Gottes, zur Vereinigung der Christenheit, zur Stiftung von Bündnis und Freundschaft, zu Nutzen, Festigung und Nachfolge der russischen Monarchie, zur Mehrung von Glanz und Nutzen des Hauses Braunschweig: Vorschlag von Ehevertrag bekundet, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet (51f.)
1 – Einwilligung in Brautwerbung bekundet, Eheversprechen für Braut erteilt: mit Zustimmung von Brauteltern
2 – Regelung von Mitgift und Aussteuer angekündigt: nach Vorbild von Brautschwester, der Königin von Spanien
3 – Überführung der Braut mit ihrem Hofstaat nach Russland geregelt
4 – Schutz der Braut und ihres Hofstaats zugesichert
5 – lutherische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt: nach Vorbild der Könige von England und Dänemark
6 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung, Rechtsstellung und Vereidigung der Bediensteten geregelt, Gerichtsbarkeit über Bedienstete geregelt
7 – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat während der Ehe festgelegt
8 – Morgengabe festgelegt
9 – Witweneinkünfte festgelegt: spezifiziert nach Nutzung durch Braut innerhalb oder außerhalb von Russland, ggf. Kauf von Fürstentum in Deutschland zugesichert – nach Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift zugesichert
10 – nach Tod von Bräutigam: Abzug der Braut in Witwenzeit geregelt, Mitnahme von persönlichem Besitz und Hofstaat der Braut geregelt
11 – Kindererziehung und orthodoxe Religion der Kinder geregelt
12 – Freundschaft, Beistand und Förderung versprochen von Bräutigamvater an Großvater und Eltern der Braut: Erweiterung von Freundschaft auf Haus Österreich angekündigt – Förderung und Beratung von Braunschweiger Herzögen an russischen Zaren versprochen
13 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf väterliches und mütterliches Erbe, nach Vorbild der Brautschwester, Königin von Spanien, Erbfall nach Aussterben der welfischen Herzöge ausgenommen
[Suppl] – Anlage: Personal von Hofstaat der Braut festgelegt (60)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Aufgrund des Konfessionsunterschieds kommen bei der Datierung des Vertrags der Julianische und der Gregorianische Kalender zum Einsatz; daraus resultiert eine Doppeldatierung: 29.04.1711 / 20.05.1711; oben angegeben ist das Datum nach dem Gregorianischen Kalender.
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