Bayern - Polen

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Bayern
Vertragspartner Braut: Polen
Datum Vertragsschließung: 1694
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/11857941X
Geburtsjahr: 1662-00-00
Sterbejahr: 1726-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Therese Kunigunde von Polen
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/119164051
Geburtsjahr: 1676-00-00
Sterbejahr: 1730-00-00
Dynastie: Sobieski
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Maximilian II. Emanuel, Kurfürst von Bayern
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/11857941X
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Bayern)
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Johann III., König von Polen (Jan)
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118557769
Akteur Dynastie: Sobieski
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 20, S. 371-377
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – auf Anraten von bayerischen Ständen und Untertanen, zur Stärkung der Nachfolge im kurfürstlichen Haus nach dem Tod von erster Ehefrau: Absicht von Bräutigam zu zweiter Eheschließung bekundet – Hinwendung des Bräutigams zum königlichen Haus Polen bekundet: zum heilsamen Nutzen der christlichen Sache, zur ewigen Ehre für den Bräutigam, aus Rücksicht auf die polnischen Verbindungen zum Kaisertum, zur Erneuerung der Bande nach Polen, aus Rücksicht auf die Abstammung des polnischen Hauses von den Piasten, auf seine jahrhundertelangen Verdienste und Siege für die Christenheit, auf die Siege des Brautvaters und auf die hohe Abstammung der Brautmutter: Brautwerbung bekundet – Einwilligung von Brautvater mit Zustimmung von Brautmutter und Braut, Ernennung von Verhandlern und Vertragsabschluss bekundet: zu Glück und Freude der Christenheit, zu Ehren Gottes, zu Zierde und Nutzen beider fürstlicher Häuser, für die Unsterblichkeit des polnischen Staates (371 – 373)

1 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: mütterliches Erbe der Braut geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf väterliches Erbe

2 – Widerlage und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, Herrschaftsrechte ausgenommen, Besichtigung und ggf. Nachbesserung zugesichert

3 – Morgengabe geregelt: nach Ermessen des Bräutigams

4 – nach Tod von Bräutigam: Auszahlung von Mitgift, Aussteuer und Zugewinn an Braut geregelt, Witweneinkünfte geregelt, freie Wahl von Wohnsitz zugesichert - Witwensitz geregelt: Ausstattung geregelt – Unterhalt für Braut und ihren Hofstaat während der Ehe geregelt

5 – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam auf Lebenszeit, danach Rückfall geregelt

[6] – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit des Vertrags vereinbart (377)

[Esch] – Einhaltung zugesichert, Ratifikation und Übergabe von Erbverzichtsurkunde geregelt (377)

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: ja
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
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