Frankreich - Pfalz (Kurpfalz)

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Pfalz (Kurpfalz)
Datum Vertragsschließung: 1671
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja

Bräutigam #

Bräutigam: Philipp I., Herzog von Orleans (Philippe)
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/118820206
Geburtsjahr: 1640-00-00
Sterbejahr: 1701-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Elisabeth Charlotte von der Pfalz (Liselotte)
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/118529935
Geburtsjahr: 1652-00-00
Sterbejahr: 1722-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Akteur Bräutigam #

Akteur: Ludwig XIV., König von Frankreich
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118816829
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: Bruder

Akteur Braut #

Akteur: Karl I. Ludwig, Kurfürst von der Pfalz
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118560182
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 12, S. 45-50
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – im Wunsch des Bräutigamsbruders zur standesgemäßen Fürsorge für den Bräutigam, nach Entschluss des Bräutigams zu zweiter Eheschließung, wegen der hohen Geburt der Braut, wegen der vielen Bündnisse zwischen beiden Kronen: Brautwahl und Brautwerbung durch Bräutigambruder bekundet, Eheverhandlungen und Abschluss von Vorvertrag mit Zustimmung des Papstes bekundet – mit Zustimmung der Brautleute: Einigung auf Ehevertrag bekundet (45f.)

1 – Eheschließung vereinbart: nach katholischem Ritus

2 – Überführung und Aussteuer der Braut geregelt

3-4 – Eheschließung durch Prokurator in Metz geregelt

5 – Überführung der Braut und persönliche Eheschließung geregelt

6 – Mitgift geregelt: nach Hausrecht, zu Eigentum der Braut, Unterhaltsgüter von Bräutigam als Pfand für Rückfall eingesetzt, Witwengüter geregelt

7 – Erbverzicht der Braut geregelt: auf Herrschaften, väterliches und mütterliches Erbe, ausgenommen außerdeutsche Güter und Allodialgüter der pfälzischen Dynastie

8 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart: persönlicher Besitz von Bräutigam geregelt

9 – Brautjuwelen festgelegt: Nutzung und Vererbung nach Tod von Braut oder Bräutigam ohne Kinder geregelt

10 – Witweneinkünfte festgelegt: zahlbar aus Witwengütern oder Unterhaltsgütern des Bräutigams, Witwensitz geregelt

11-12 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt– nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt

13 – nach Tod der Braut: Vererbung von Mitgift und Nachlass geregelt

14 – Indemnität von Vermögen der Braut gegen Entfremdung zugesichert

15 – Einhaltung zugesichert

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter: leer
Kommentar: -
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