Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Großbritannien
Datum Vertragsschließung: 1661
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Philipp I., Herzog von Orleans (Philippe)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118820206
Geburtsjahr: 1640-00-00
Sterbejahr: 1701-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Henriette Anne von England
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/119151790
Geburtsjahr: 1644-00-00
Sterbejahr: 1670-00-00
Dynastie: Stuart
Konfession: Anglikanisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Ludwig XIV., König von Frankreich
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118816829
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: Bruder
Akteur Braut #
Akteur: Karl II., König von Großbritannien (Charles)
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118560042
Akteur Dynastie: Stuart
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 6, S. 283-289
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – im Wunsch des Bräutigamsbruders zur standesgemäßen Versorgung des Bräutigams: Belehnung des Bräutigams mit Herzogtümern Orleans, Valois und Chartres bekundet, Brautwerbung des Bräutigambruders, Eheverhandlungen und Abschluß von Vorvertrag mit Zustimmung des Papstes bekundet – mit Zustimmung der Brautleute: Einigung auf Ehevertrag bekundet (285f.)
1 – Eheversprechen ausgetauscht
2 – Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt
3 – Witweneinkünfte festgelegt: Zustimmung von Bräutigambruder geregelt, zahlbar aus Unterhaltsgütern des Bräutigams, Witwensitz geregelt
4 – ggf. Rückfall von Mitgift aus Unterhaltsgütern des Bräutigams zugesichert: mit Zustimmung von Bräutigambruder
5 – Gütergemeinschaft der Brautleute an mobilen Gütern und Zugewinn während der Ehe vereinbart
6-7 – nach Tod von Bräutigam ohne überlebende Kinder: Aufhebung oder Fortbestand der Gütergemeinschaft geregelt, Schuldenhaftung der Braut geregelt, persönlicher Besitz der Braut und Witwenversorgung geregelt – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Anteil der Braut an Gütergemeinschaft geregelt
8 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall von Mitgift geregelt, Verbleib von Zugewinn bei Bräutigam geregelt
9 – Indemnität von Vermögen der Braut gegen Entfremdung zugesichert
10 – Einhaltung zugesichert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
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