Frankreich - Schottland

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Schottland
Datum Vertragsschließung: 1558
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Franz, Dauphin von Frankreich (später als Franz II. König von Frankreich)
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/118577808
Geburtsjahr: 1544-00-00
Sterbejahr: 1560-00-00
Dynastie: Valois
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Maria I., Königin von Schottland
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/118577808
Geburtsjahr: 1542-00-00
Sterbejahr: 1587-00-00
Dynastie: Stuart
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Heinrich II., König von Frankreich (Henri)
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118548166
Akteur Dynastie: Valois
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Antoinette de Bourbon, Herzoginwitwe von Guise
Akteur GND:
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:1, S. 22 f.
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – alte und wohlbekannte Bündnisse und Freundschaften zwischen beiden Königreichen bekundet – daraus erwachsenes Wohlwollen zwischen Monarchen, gemeinschafliche Wahrnehmung ihrer Geschäfte und Willen zur Verfolgung eines gemeinsamen Schicksals in Krieg und Frieden bekundet – Eheschließungen des Brautvaters mit Madeleine von Frankreich und Brautmutter bekundet: auf Betreiben von König Franz I. von Frankreich, zu Erhaltung und Wachstum der Freundschaft, zur Erneuerung der Allianz, Geburt der Braut bekundet – Inschutznahme von Schottland durch französischen König bekundet: nach Tod des Brautvaters, zur Abwehr gegen die Engländer – Erziehung der Braut in Frankreich bekundet: zur Entziehung der minderjährigen Braut vor dem Zugriff der Engländer, mit Zustimmung von Brautmutter und schottischen Ständen, für Eheschließung mit Bräutigam – nach Erreichen von Heiratsalter: Entschluss zur Eheschließung durch Bräutigameltern, Ernennung von Verhandlern bekundet – Vertragschließung bekundet: mit Zustimmung von Bräutigameltern, Brautmutter und Braut, gemäß Vorvertrag von Haddington 07.07.1548 und vor Zeugen (22 li – re)

[1] – kirchliche Trauung festgelegt auf 24.04.1558 (22 re)

[2] – Gütergemeinschaft nach französischem Recht vereinbart (22 re))

[3] – Witweneinkünfte geregelt: Höhe abhängig gemacht von Thronfolge des Bräutigams in Frankreich, angewiesen aus Herrschaften und Besitzungen in Frankreich, Nutzungsrechte geregelt, nach dem Vorbild von Königinwitwe Eleonore von Kastilien (22 re – 23 li)

[4] –Unterhalt für Braut und Bräutigam während der Ehe geregelt (23 li)

[5] – Abzugsrecht der Braut als Witwe geregelt: Verfügung über persönlichen Besitz geregelt (23 li)

[6] – Thronfolge der Kinder geregelt: für ältesten Sohn in Frankreich und Schottland zugleich, für Tochter nur in Schottland, Verheiratung der ältesten Tochter mit Zustimmung des französischen Königs und der schottischen Stände geregelt, französische Aussteuer für Töchter festgelegt im Gegenzug für Erbverzicht (23 li)

[7] – im Gegenzug: Treueeid der schottischen Stände an Bräutigam und schottischen Thronerben zugesichert (23 li)

[8] – Rechtsstellung und Titel von Bräutigam als König von Schottland geregelt (23 li)

[9] – Einhaltung zugesichert (23 li)

[10] – Eheversprechen ausgetauscht: mit Zustimmung von Bräutigameltern, Brautmutter und schottischen Ständen (23 li)

[11] – Ratifikation geregelt: in Parlamentskammern beider Reiche und im schottischen Senat (23 li)

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: ja
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: ja
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