Niederlande - Großbritannien

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Niederlande
Vertragspartner Braut: Großbritannien
Datum Vertragsschließung: 1640
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja

Bräutigam #

Bräutigam: Wilhelm II., Prinz von Oranien
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/119357577
Geburtsjahr: 1626-00-00
Sterbejahr: 1650-00-00
Dynastie: Oranien-Nassau
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut #

Braut: Maria Henriette, Prinzessin von England und Schottland (Mary)
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/121551075
Geburtsjahr: 1631-00-00
Sterbejahr: 1660-00-00
Dynastie: Stuart
Konfession: Anglikanisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Friedrich Heinrich, Prinz von Oranien, Statthalter der Niederlande
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118590200
Akteur Dynastie: Oranien-Nassau
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Karl I., König von Großbritannien (Charles)
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118720856
Akteur Dynastie: Stuart
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 189 f.
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – nach mehrfacher Brautwerbung, im Wunsch von Bräutigam nach weiterer Stärkung von Freundschaft und gutem Einvernehmen zwischen englischem König und Generalstaaten und ihrer Kronen und Staaten, im Wunsch des Bräutigams nach weiterer Stärkung von Ehre und Zuwachs von Haus Orange durch Eheschließung des Bräutigams: Ernennung von Verhandlern, Verhandlungen und Vertragschließung bekundet (189 li)

[1] – persönliche Eheschließung in England vereinbart, Überführung der Braut nach Vollendung von 12. Lebensjahr geregelt (189 li)

2 – Überführung der Braut geregelt

3 – Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt

4 – Witweneinkünfte und zwei Witwensitze festgelegt: Zahlung geregelt

5 – Anweisung von Witwengütern geregelt

6 – Unterhalt für Braut während der Ehe festgelegt: zusätzlich zu Kosten für Hofstaat

7 – Hofstaat der Braut während der Ehe festgelegt: Bestellung von Bediensteten geregelt

8 – anglikanische Religionsausübung für Braut und ihren Hofstaat geregelt

9 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Auszahlung von Mitgift an Braut geregelt

10 – nach Tod von Bräutigam mit Kindern: Auszahlung von Hälfte der Mitgift an Braut geregelt, Verzinsung der anderen Hälfte geregelt

11 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Hälfte der Mitgift geregelt – nach Tod der Braut mit Kindern: Übergang von Mitgift an Bräutigam geregelt, Eheschließung der Kinder mit Zustimmung vom englischen König geregelt, ggf. Mitgiftzahlung für Töchter geregelt

12 – Vererbung von Hälfte der Mitgift an Kinder geregelt: bei zweiter Ehe der Braut ggf. Vererbung an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt

13 – nach Tod von Bräutigam: freie Wahl von Wohnsitz zugesichert an Braut, Witwenversorgung geregelt

14 – Abzugsrecht der Braut während Witwenzeit nach England geregelt

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Tag und Monat der Vertragsschließung sind in Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 189 f. nicht angegeben.
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