Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Dänemark
Vertragspartner Braut: Großbritannien
Datum Vertragsschließung: 1683
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Georg, Prinz von Dänemark (Jörgen)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/12318441X
Geburtsjahr: 1653-00-00
Sterbejahr: 1708-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Anna von Großbritannien
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/118649450
Geburtsjahr: 1665-00-00
Sterbejahr: 1714-00-00
Dynastie: Stuart
Konfession: Anglikanisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Christian V., König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119175800
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: Bruder
Akteur Braut #
Akteur: Karl II., König von Großbritannien
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118560042
Akteur Dynastie: Stuart
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT VIII, S. 146-152
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – Wunsch von Bräutigambruder nach Eheschließung bekundet: durch dänischen Gesandten in England, mit Zustimmung Gottes – Annahme von Brautwerbung durch englischen König und Brautvater bekundet: wegen der besonderen Tugenden des Bräutigams, wegen der engen Verwandtschaft, wegen der religösen Übereinstimmung zwischen Braut und Bräutigam – Ernennung von Verhandlern, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet (145f.)
1 – persönliche Eheschließung vereinbart: Termin vorbehalten
2 – Unterhalt von Brautleuten festgelegt: Zahlung vom englischen König aus Akzise geregelt, auf Lebenszeit von Brautleuten, nach dem Tod der Brautleute für männliche Nachkommen der Brautleute und ihrer Erben nach Primogenitur
3 – Unterhalt von Brautleuten festgelegt: Zusatzzahlung von Brautvater aus Posteinkünften und Akzise geregelt, zu gleichen Zahlungsbedingungen wie Unterhaltszahlung von König
4 – nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Versorgung von Bräutigam auf Lebenszeit geregelt – Unterhalt von Kindern und Nachkommen festgelegt: verwaltet durch Treuhänder, bis zu 200 Jahre lang, zum Unterhalt von Söhnen, Töchtern und Nachkommen oder zum Unterhalt und Mitgift von Töchtern der Brautleute, ggf. Mitgiftsummen festgelegt
5 – nach Tod von Braut ohne überlebende Kinder: Abfindung von Bräutigam geregelt
6 – Witweneinkünfte festgelegt: aus dänischen Gütern zum Unterhalt von Brautleuten während der Ehe
7 – Vererbung von Nachlass der Brautleute an Kinder zugesichert: für dänische Güter nach dänischem Erbrecht
8 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Besoldung von Bediensteten ausgenommen, zahlbar durch Bräutigam
9 – Bestellung von Bediensteten des Bräutigams geregelt: mit Zustimmung vom englischen König
10 – Eheschließung der Kinder geregelt: mit Zustimmung vom englischen König – Auslandsreisen der Braut geregelt: mit Zustimmung vom englischen König
11 – nach Tod der Braut mit überlebenden Kindern: Vererbung von Nachlass an Kinder geregelt, Verzicht von Bräutigam auf Vormundschaft geregelt
12 – Ratifikation geregelt
[Esch] – Einhaltung versprochen
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
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