Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Schottland
Vertragspartner Braut: Dänemark
Datum Vertragsschließung: 1589
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Jakob VI., König von Schottland (später als Jakob I. auch König von England) (James)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118639889
Geburtsjahr: 1566-00-00
Sterbejahr: 1625-00-00
Dynastie: Stuart
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Anna von Dänemark
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/120844648
Geburtsjahr: 1574-00-00
Sterbejahr: 1619-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Jakob VI., König von Schottland (später als Jakob I. auch König von England) (James)
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118639889
Akteur Dynastie: Stuart
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Christian IV., erwählter König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118676059
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT III, S. 14-21
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – erwünschte Bewahrung und Fortsetzung von alter Freundschaft und Liebe zwischen beiden Ländern bekundet, erwünschte Verbindung beider Könige und ihrer Magnaten in Einheit von Frieden, Bündnis und Freundschaft bekundet: möglichst durch Zeugung von gemeinsamem fürstlichen Nachkommen – Brautwerbung durch schottische Verhandler, Zustimmung durch Brautbruder, Brautmutter und dänische Regentschaftsräte, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet: zur Bekräftigung des alten Bündnisses zwischen beiden Königen, als ewiges Zeugnis von gegenseitiger Verpflichtung und Wohlwollen (14f.)
1 – Brautwerbung, Einwilligung für Braut, Übergabe der Braut bekundet: gemäß schottischer inserierter schottischer Vollmacht 1589.06.10
2 – Verlobung und Eheschließung bekundet: durch Prokurator von Bräutigam, Einhaltung durch Bräutigam zugesichert
3 – Mitgift festgelegt: zur Verwurzelung von Liebe, Frieden und Freundschaft zwischen den Königen und Reichen, mit Zustimmung von Brautmutter und dänischen Regentschaftsräten, wie vom verstorbenen Brautvater festgelegt, Zahlung geregelt
4 – Witwengüter festgelegt
5 – nach Tod von Bräutigam: Wahlrecht der Braut zu Abzug ins Ausland oder Verbleib innerhalb von drei Jahren eingeräumt, bei Abzug ins Ausland Ablösung von Witwengütern geregelt
6 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Vertrag geregelt
7 – freie Religionsausübung für Braut und ihre Bediensteten zugesichert: mit dänischem oder deutschem Prediger
8-9 – Einhaltung zugesichert
10 – Unterschriften von Brautbruder, Brautmutter, dänischen Regentschaftsräten und schottischen Verhandlern angekündigt
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: ja
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
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