Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Schweden
Vertragspartner Braut: Sachsen-Lauenburg
Datum Vertragsschließung: 1531
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Gustav I., König von Schweden
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118699431
Geburtsjahr: 1496-00-00
Sterbejahr: 1560-00-00
Dynastie: Wasa
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Katharina von Sachsen-Lauenburg
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/137979533
Geburtsjahr: 1513-00-00
Sterbejahr: 1535-00-00
Dynastie: Askanier (Sachsen-Lauenburg)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Gustav I., König von Schweden
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118699431
Akteur Dynastie: Wasa
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Magnus I., Herzog von Sachsen-Lauenburg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/104176784
Akteur Dynastie: Askanier (Sachsen-Lauenburg)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Gustaf I:s registratur, del 7, S. 284-290
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – zum Lob Gottes, zur Vermehrung von Liebe und Freundschaft, zu Nutzen und Wohlfahrt ihrer Länder und Untertanen, zur Förderung des gemeinen Nutzens: Ehevertrag bekundet (284)
[1] – Eheversprechen für Braut gegeben (284)
[2] – Überführung von Braut und Gefolge geregelt, Aussteuer geregelt (284f.)
[3] – Eheschließung von Bräutigam zugesichert, Morgengabe geregelt, Überführung der Braut und Rückführung von Gefolge geregelt (285f.)
[4] – Witweneinkünfte und Witwengüter festgelegt: Huldigung und Rechtsstellung der Untertanen geregelt, Nutzungsrechte und Bestellung von Amtleuten geregelt, Rückfall an schwedische Krone nach Tod der Braut geregelt (286f.)
[5] – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass geregelt (287f.)
[6] – auf Wunsch der Braut ohne überlebende Kinder: ggf. Ablösung von Witwengütern während Witwenzeit geregelt, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt (288)
[7] – nach Tod von Bräutigam mit überlebenden Kindern: Ablösung von Witwengütern abhängig von schwedischem Reichsrat oder lebenslange Nutzung von Witweneinkünften durch Braut geregelt, Vererbung von Nachlass der Braut an Kinder geregelt (288f.)
[8] – schwedische Thronfolge ggf. für ältesten Sohn geregelt, Versorgung der übrigen Kinder und Ausstattung der Töchter zugesichert (289)
[9] – Einhaltung zugesichert (289f.)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: ja
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Mitgift nicht erwähnt!
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