Dänemark - Mecklenburg-Güstrow

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Dänemark
Vertragspartner Braut: Mecklenburg-Güstrow
Datum Vertragsschließung: 1695
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Friedrich, Kronprinz von Dänemark (später als Friedrich IV. König) (Frederik)
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/119546256
Geburtsjahr: 1671-00-00
Sterbejahr: 1730-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut #

Braut: Louise von Mecklenburg
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/133022641
Geburtsjahr: 1667-00-00
Sterbejahr: 1721-00-00
Dynastie: Mecklenburg
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Christian V., König von Dänemark
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/119175800
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Gustav Adolf, Herzog von Mecklenburg-Güstrow
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/101250797
Akteur Dynastie: Mecklenburg
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT X, S. 176-185
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – zu Lob Gottes, zur Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet (176f.)

1 – Einwilligung für Bräutigam erteilt, Eheschließung vereinbart

2 – Mitgift festgelegt: Zahlung und Aussteuer geregelt

3 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt

4 – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Besoldung von Bediensteten der Braut geregelt

5 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von Bediensteten geregelt

6 – Witwengüter, Witwensitz und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage statt Widerlage festgelegt, Nutzungsrechte geregelt

7 – Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte vorbehalten, Rechtsstellung von Untertanen geregelt

8 – Witwengüter geregelt: Jurisdiktion über Untertanen geregelt

9 – Witwengüter geregelt: Anweisung von Bediensteten und Untertanen statt Huldigung geregelt

10 – Witwengüter geregelt: Schutz geregelt, Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnisse mit Dritten verboten

11 – Haftung für Schulden der Braut geregelt

12 – Witwengüter geregelt: Zustand und Erhaltung geregelt

13-14 – Witwengüter geregelt: Ersetzung und Vertauschung geregelt

15-16 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Bediensteten und Amtleuten geregelt

17 – Witwengüter geregelt: Ausstattung geregelt

18-19 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern durch Auszahlung von Mitgift geregelt, Verzinsung von Widerlage ohne Zulage geregelt – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt

20 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam geregelt, nach Tod von Bräutigam Rückfall oder Vererbung geregelt

21 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Übergang von Mitgift und Nachlass an Braut und Brauterben geregelt

22 – Einhaltung versprochen

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Brautvater: während Verhandlungen gestorben, Vertrag unterzeichnet von Brautmutter und Regentschaftsräten (Christensen)

Erbverzicht der Braut: dänische Vorbehalte erwähnt nach Tod von Brautvater ohne Söhne (Christensen)
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