Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Dänemark
Vertragspartner Braut: Mecklenburg-Güstrow
Datum Vertragsschließung: 1695
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Friedrich, Kronprinz von Dänemark (später als Friedrich IV. König) (Frederik)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119546256
Geburtsjahr: 1671-00-00
Sterbejahr: 1730-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Louise von Mecklenburg
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/133022641
Geburtsjahr: 1667-00-00
Sterbejahr: 1721-00-00
Dynastie: Mecklenburg
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Christian V., König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119175800
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Gustav Adolf, Herzog von Mecklenburg-Güstrow
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/101250797
Akteur Dynastie: Mecklenburg
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT X, S. 176-185
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – zu Lob Gottes, zur Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet (176f.)
1 – Einwilligung für Bräutigam erteilt, Eheschließung vereinbart
2 – Mitgift festgelegt: Zahlung und Aussteuer geregelt
3 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt
4 – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt: Besoldung von Bediensteten der Braut geregelt
5 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von Bediensteten geregelt
6 – Witwengüter, Witwensitz und Witweneinkünfte festgelegt: Zulage statt Widerlage festgelegt, Nutzungsrechte geregelt
7 – Witwengüter geregelt: Herrschaftsrechte vorbehalten, Rechtsstellung von Untertanen geregelt
8 – Witwengüter geregelt: Jurisdiktion über Untertanen geregelt
9 – Witwengüter geregelt: Anweisung von Bediensteten und Untertanen statt Huldigung geregelt
10 – Witwengüter geregelt: Schutz geregelt, Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnisse mit Dritten verboten
11 – Haftung für Schulden der Braut geregelt
12 – Witwengüter geregelt: Zustand und Erhaltung geregelt
13-14 – Witwengüter geregelt: Ersetzung und Vertauschung geregelt
15-16 – Witwengüter geregelt: Bestellung von Bediensteten und Amtleuten geregelt
17 – Witwengüter geregelt: Ausstattung geregelt
18-19 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern durch Auszahlung von Mitgift geregelt, Verzinsung von Widerlage ohne Zulage geregelt – nach Tod der Braut: Vererbung von Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt
20 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam geregelt, nach Tod von Bräutigam Rückfall oder Vererbung geregelt
21 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Übergang von Mitgift und Nachlass an Braut und Brauterben geregelt
22 – Einhaltung versprochen
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Brautvater: während Verhandlungen gestorben, Vertrag unterzeichnet von Brautmutter und Regentschaftsräten (Christensen)
Erbverzicht der Braut: dänische Vorbehalte erwähnt nach Tod von Brautvater ohne Söhne (Christensen)
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