Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Sachsen (Kursachsen)
Vertragspartner Braut: Dänemark
Datum Vertragsschließung: 1691
Eheschließung vollzogen?: Nein
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Johann Georg, Kurprinz von Sachsen (später Kurfürst Johann Georg IV.)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119240122
Geburtsjahr: 1668-00-00
Sterbejahr: 1694-00-00
Dynastie: Wettin (Albertiner)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Sophie Hedwig, Prinzessin von Dänemark
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/1140027247
Geburtsjahr: 1677-00-00
Sterbejahr: 1735-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Johann Georg III., Kurfürst von Sachsen
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/102117470
Akteur Dynastie: Wettin (Albertiner)
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Christian V., König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119175800
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: leer
Drucknachweis: DT, S. 206-211, danach in CTS 43, S. 401-408
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – im Andenken an alte, oft erneuerte Freundschaft und Verwandtschaft zwischen Dynastien, zum Lob Gottes, zu Mehrung von Freundschaft und Vertrauen zwischen beiden Ländern, zu engerer Vereinigung von Nachkommen beider Seiten, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder: Eheabrede bekundet (204)
1 – Einwilligung für Braut erteilt, Eheschließung vereinbart: Termin für Beilager vorbehalten, Überführung der Braut geregelt
2 – Mitgift festgelegt: im Gegenzug für Erbverzicht der Braut, Zahlung geregelt
3 – Morgengabe festgelegt: Zahlung und Nutzung geregelt
4 – Widerlage, Witweneinkünfte, Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte, Witwensitz, Besichtigung der Witwengüter geregelt, Nachbesserung vorbehalten
5-6 – Witwengüter geregelt: Anweisung und Huldigung, Rechtsstellung und Dienstpflichten von Bediensteten und Untertanen geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten
7-8 – Besoldung und Bestellung der Bediensteten auf den Witwengütern geregelt
9 – Bestellung von Kirchen-und Schulbediensteten auf den Witwengütern geregelt, Bestellung von Hofkaplan der Braut geregelt
10 – Öffnung von Witwengütern gegenüber Dritten, Veräußerung von Witwengütern verboten, Erhaltung von Witwengütern geregelt
11-12 – Ersatz oder Vertauschung von Witwengütern geregelt
13 – nach Tod von Bräutigam: Witwenversorgung festgelegt, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt
14 – bei zweiter Ehe der Braut: Abfindung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt
15-16 – nach Tod der Braut nach zweiter Ehe: Rückfall von Morgengabe, Widerlage, ggf. Vererbung von Mitgift, Nachlass an Kinder aus beiden Ehen geregelt
17 – Abtretung von Witwengütern geregelt: gegen Auszahlung von Mitgift, Auslieferung von Verschreibungsurkunden geregelt
18 – nach Tod von Bräutigam: Haftung der Braut für Schulden von Bräutigam ausgeschlossen
19-22 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Weiternutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam und Rückzahlung geregelt
23 – Vererbung von Mitgift und Aussteuer an Kinder geregelt
24 – bei Tod von Ehepartner vor Beilager: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt
25 – Einhaltung versprochen (212)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
Kommentar: nach Tod von Brautvater: Eheschließung von Bräutigam verweigert!
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