Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Kassel
Vertragspartner Braut: Schweden
Datum Vertragsschließung: 1715
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Friedrich, Erbprinz von Hessen (später König von Schweden, regierender Landgraf von Hessen-Kassel)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118535803
Geburtsjahr: 1676-00-00
Sterbejahr: 1751-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Ulrika Eleonora von Schweden (später Königin)
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/123038162
Geburtsjahr: 1688-00-00
Sterbejahr: 1741-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Karl, Landgraf von Hessen-Kassel
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118560050
Akteur Dynastie: Hessen (Kassel)
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Karl XII., König von Schweden
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118560123
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Stockholm, Riksarkivet, Konungahusens urkunder, 44 Urkunder rörande arvprins Fredriks af Hessen och prinsessan Ulrika Eleonoras giftermål 1714 – 1715, nr. 44 d Giftermålskontrakt
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar:
https://sok.riksarkivet.se/bildvisning/R0001256_00001
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – Brautwerbung bekundet: aus Liebe von Bräutigam zur Braut – Einwilligung für Braut, Austausch von Eheversprechen, Abschluß von Präliminarvertrag 13/24.01.1715 bekundet – Abschluss von Ehevertrag zwischen Verhandlern bekundet: zum Lob Gottes, zur Erhaltung und Stärkung von Einvernehmen und Bündnis zwischen beiden Dynastien
1 – Eheschließung und kirchliche Trauung vereinbart – lutherische Religionsausübung der Braut zugesichert und geregelt
2 – Mitgift und Mitgiftzulage festgelegt: Zahlung geregelt, davon Zulage anstelle von Aussteuer und zu Eigentum der Braut
3 – Widerlage und Witweneinkünfte festgelegt
4 – Morgengabe festgelegt: Zahlung geregelt – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt: für Kleidung und persönlichen Bedarf, Patengeschenke ausgenommen
5 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung von, Jurisdiktion über Bedienstete geregelt
6-7 – Witweneinkünfte, Witwensitz und Witwengüter festgelegt: Nutzungsrechte geregelt, zusätzlich zu Nutzung von Morgengabe
8 – Witweneinkünfte geregelt: ggf. Nachbesserung zugesichert, Auslieferung von Verschreibungsurkunden zugesichert
9 – Kindererziehung und Versorgung der Kinder geregelt: Indemnität von Witwenversorgung zugesichert
10 – persönlicher Besitz der Braut an Mitgiftzulage und Zugewinnen geregelt: Vererbung geregelt
11 – Zustand und Ausstattung von Witwensitz geregelt
12 –Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt, Anweisung an Braut geregelt, Bergwerke, Herrschaftrechte, Steuern und Abgaben und Kirchenvisitationen ausgenommen – Schutz von Witwengütern geregelt
13 –Witwengüter geregelt: Bestellung von Kirchen und Schulbediensteten geregelt
14 – Witwengüter geregelt: Öffnung und Entfremdung an Dritte und Bündnisse mit Dritten verboten – Erhaltung von Witwengütern und Witwensitz geregelt – Schuldenhaftung geregelt
15 – Ersatz von Witwensitz und Witwengütern im Schadensfall geregelt
16 – Aufbesserung von Witwengütern vorbehalten
17-19 – bei zweiter Ehe oder Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: ggf. Ablösung von Witweneinkünften geregelt, Vererbung von Mitgift, Widerlage Morgengabe und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Abtretung von Witwengütern geregelt, Rückfall von Mitgift und Widerlage nach Tod der Braut ohne Kinder geregelt
20 – Schuldenhaftung für Schulden während der Ehe geregelt
21-24 – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Nutzung von Mitgift und Nachlass der Braut durch Bräutigam, Rückfall nach Tod von Bräutigam geregelt, Witwengüter als Pfand eingesetzt, Rückzahlung geregelt
25 – Vererbung von Mitgift, Widerlage und Nachlass der Braut an Kinder und Nachkommen geregelt
26 – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag zugesichert – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Eheschließung: Nichtigkeit von Ehevertrag geregelt
27 – Ratifikation geregelt
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: ja
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