Schweden - Dänemark

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Schweden
Vertragspartner Braut: Dänemark
Datum Vertragsschließung: 1679
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Karl XI., König von Schweden
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/119160978
Geburtsjahr: 1655-00-00
Sterbejahr: 1697-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut #

Braut: Ulrike Eleonore, Prinzessin von Dänemark
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/119550660
Geburtsjahr: 1656-00-00
Sterbejahr: 1693-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Karl XI., König von Schweden
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/119160978
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Schweden)
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Christian V., König von Dänemark
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/119175800
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Stockholm, Riksarkivet, Kunungahusens urkunder, 41 Urkunder rörande konung Karl XI:s och prinsessan Ulrika Eleonoras af Danmark giftermål 1679 – 1680, nr. 41 d Giftermålskontrakt
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT VII, S. 288-296
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – zur Ehre Gottes, zu Stärkung und Wohlstand von beiden Königshäusern und Reichen, mit Zustimmung der Brautmutter, nach Eheanbahnung vor Krieg, nach verschobener Vollziehung bis nach Friedensschluss: Eheabrede bekundet – als Zeichen der Liebe des Bräutigams zur Braut, als Zeichen der Freundschaftsabsicht des Bräutigams zum dänischen König: Ernennung von Verhandlern, Verhandlungen und Vertragsabschluss bekundet: (388f.)

1 – Überführung der Braut, kirchliche Trauung in Schweden geregelt – lutherische Religionsausübung der Braut und ihrer Bediensteten geregelt, lutherische Kindererziehung geregelt – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung und Besoldung der Bediensteten geregelt – Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt

2 – Mitgift festgelegt: Zahlung geregelt, Nutzung und Rückfall nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder geregelt, Anlage geregelt

3 – Aussteuer geregelt: Nutzung geregelt, Rückfall oder Vererbung von Aussteuer und Mitgift nach Tod der Braut ohne oder mit überlebenden Kindern geregelt

4 – Morgengabe festgelegt: Nutzung, Auszahlung geregelt

5 – Witweneinkünfte und Witwengüter festgelegt: Nutzung geregelt, ggf. Nachbesserung geregelt

6 – Zulage zu Witweneinkünften zugesichert: nach Vorbild von Bräutigammutter

7 – Finanzierung der Kindererziehung geregelt: unabhängig von Witwenversorgung

8 – Nutzung von Witwengütern geregelt: Huldigungseid von Untertanen an Braut zugesichert, Vertauschung und Besteuerung der Witwengüter vorbehalten, Bestellung von Amtleuten geregelt

9-10 – Ausstattung von Witwengütern geregelt: ggf. Rückfall von Ausstattung geregelt

11 – Zustand und Erhaltung von Witwengütern geregelt

12 – Indemnität der Witwengüter von Schulden zugesichert

13 – Witwenversorgung zusammengefasst

14 – bei Abzug der Braut im Witwenstand ins Ausland: Auszahlung von Mitgift, Widerlage und Morgengabe an Braut geregelt, Abfindung von Witwensitz und Witweneinkünften geregelt, nach Tod der Braut Rückfall von Widerlage geregelt

15 – Abfassung und Austausch von Urkunden über Erbverzicht der Braut, Mitgiftzahlung und Ehegüterverschreibung geregelt

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter: Schonischer Krieg 1675-1679
Kommentar: Verlobung geschlossen Juni 1675 vor Kriegsausbruch, vgl. Laursen in DNT VII, S. 610 f.
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