Österreich - Spanien (Kastilien/Aragon)

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Österreich
Vertragspartner Braut: Spanien (Kastilien/Aragon)
Datum Vertragsschließung: 1495
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Philipp I. von Österreich (“der Schöne”)
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/11864162X
Geburtsjahr: 1578-00-00
Sterbejahr: 1605-00-00
Dynastie: Habsburg (Österreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Johanna I. von Kastilien (“die Wahnsinnige”)
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/118557793
Geburtsjahr: 1479-00-00
Sterbejahr: 1555-00-00
Dynastie: Trastámara
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Maximilian I., Kaiser
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118579371
Akteur Dynastie: Habsburg (Österreich)
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Ferdinand II., König von Aragon
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118686712
Akteur Dynastie: Trastámara
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Archivo General de Simancas (AGS), Patronato, Legajo 56, Nr. 2,1
Vertragssprache: Latein
Digitalisat Archivexemplar: http://pares.mcu.es/ParesBusquedas20/catalogo/show/2207472
Drucknachweis: Wiesflecker 1959, S. 48-52
Vertragssprache: Latein
Vertragsinhalt: Präambel: Ankündigung der Eheschließung und Verlobung, Doppelhochzeit (zwischen Philipp von Österreich und Johanna von Kastilien sowie Johann von Kastiliens und Margarete von Österreich zu Ruhm und Ehre Gottes, Christi und zur Bewahrung und Mehrung des christlichen Glaubens, zur ewigen Ehre, zum Bündnis, Freundschaft, Union der beteiligten Reiche, Monarchien, Benennung des Prokurators der Katholischen Könige

Art. 1: Mitgift geregelt, jede Partei zahlt gleiche Mitgift

Art. 2-3: Widerlage oder Morgengabe geregelt, soll den Bräuten standesgemäße Hofhaltung, Lebensführung ermöglichen, jährliche Zahlung 20.000 Gold-Scuti, sichere Anlage der Gelder in verschiedenen innerhalb von zwei Monaten nach Eheschluss auszuweisenden Orten, Städten, Schlössern etc. anzulegen zur Sicherheit

Art. 4: Zuweisung geeigneter Witwengüter zugesichert

Art. 5: Überführung von Margarethe nach Spanien zugesichert, innerhalb eines Monat Vertragsschluss

Art. 6: Überführung von Johanna nach Flandern zugesichert, innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss

Art. 7: Sukzessionsregelung für beide Paare nach den jeweils geltenden Erbfolgeregeln

Art. 8: Allgemeiner und ewiger Bündnisschluss zwischen Maximilian und Habsburg und den Katholischen Königen bzw. Spanien sowie ihren Kindern und Nachfolgern und Nachkommen, zur Ehre, Konservation, Wachstum ihrer Reiche

Art. 9: Verständigung und Zusammenarbeit bezüglich aller Fragen, die Italien betreffen, zum gemeinen Nutzen und Wohl der Christenheit

Art. 10: Gemeinsame Kriegsführung in Italien

Art. 11: Einhaltung und Ratifikation wechselseitig zugesichert

Art.12: Erklärung des spanischen Prokurators Francisco Rojas bzgl. Einhaltung

Art. 13: Zusicherung von Zustimmung und Ratifikation durch Philipp, Margarethe, Johann, Johanna

14-15: Ratifikation innerhalb von fünf Monaten und persönliche Unterzeichnung der Monarchen geregelt

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Der Vertrag regelt zwei Eheschließungen, vgl. Ehevertrag Spanien (Kastilien/Aragon) - Österreich 1495.

Vertrag seitens der Katholischen Könige durch Prokurator Francisco de Rojas geschlossen.

Artikel im Originalvertrag nicht nummeriert.
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