Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Spanien (Kastilien/Aragon)
Vertragspartner Braut: Österreich
Datum Vertragsschließung: 1495
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Johann (Juan) von Aragon und Kastilien (Infant)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/122752082
Geburtsjahr: 1478-00-00
Sterbejahr: 1497-00-00
Dynastie: Trastámara
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Margarete von Österreich (Erzherzogin)
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/118730983
Geburtsjahr: 1480-00-00
Sterbejahr: 1530-00-00
Dynastie: Habsburg (Österreich)
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Ferdinand II., König von Aragon
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118686712
Akteur Dynastie: Trastámara
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Maximilian I., Kaiser
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118579371
Akteur Dynastie: Habsburg (Österreich)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Archivo General de Simancas (AGS), Patronato, Legajo 56, Nr. 2,1
Vertragssprache: Latein
Digitalisat Archivexemplar:
http://pares.mcu.es/ParesBusquedas20/catalogo/show/2207472
Drucknachweis: Wiesflecker 1959, S. 48-52
Vertragssprache: Latein
Vertragsinhalt: Präambel: Ankündigung der Eheschließung und Verlobung, Doppelhochzeit (zwischen Philipp von Österreich und Johanna von Kastilien sowie Johann von Kastiliens und Margarete von Österreich zu Ruhm und Ehre Gottes, Christi und zur Bewahrung und Mehrung des christlichen Glaubens, zur ewigen Ehre, zum Bündnis, Freundschaft, Union der beteiligten Reiche, Monarchien, Benennung des Prokurators der Katholischen Könige
Art. 1: Mitgift geregelt, jede Partei zahlt gleiche Mitgift
Art. 2-3: Widerlage oder Morgengabe geregelt, soll den Bräuten standesgemäße Hofhaltung, Lebensführung ermöglichen, jährliche Zahlung 20.000 Gold-Scuti, sichere Anlage der Gelder in verschiedenen innerhalb von zwei Monaten nach Eheschluss auszuweisenden Orten, Städten, Schlössern etc. anzulegen zur Sicherheit
Art. 4: Zuweisung geeigneter Witwengüter zugesichert
Art. 5: Überführung von Margarethe nach Spanien zugesichert, innerhalb eines Monat Vertragsschluss
Art. 6: Überführung von Johanna nach Flandern zugesichert, innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss
Art. 7: Sukzessionsregelung für beide Paare nach den jeweils geltenden Erbfolgeregeln
Art. 8: allgemeiner und ewiger Bündnisschluss zwischen Maximilian und Habsburg und den Katholischen Königen bzw. Spanien sowie ihren Kindern und Nachfolgern und Nachkommen, zur Ehre, Konservation, Wachstum ihrer Reiche
Art. 9: Verständigung und Zusammenarbeit bezüglich aller Fragen, die Italien betreffen, zum gemeinen Nutzen und Wohl der Christenheit
Art. 10: gemeinsame Kriegsführung in Italien
Art. 11: Einhaltung und Ratifikation wechselseitig zugesichert
Art.12: Erklärung des spanischen Prokurators Francisco Rojas bzgl. Einhaltung
Art. 13: Zusicherung von Zustimmung und Ratifikation durch Philipp, Margarethe, Johann, Johanna
14-15: Ratifikation innerhalb von fünf Monaten und persönliche Unterzeichnung der Monarchen geregelt
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Der Vertrag regelt zwei Eheschließungen, vgl. Ehevertrag Österreich - Spanien (Kastilien/Aragon) 1495.
Vertrag seitens der Katholischen Könige durch Prokurator Francisco de Rojas geschlossen.
Artikel im Originalvertrag nicht nummeriert.
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