Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Pfalz
Vertragspartner Braut: Hessen-Kassel
Datum Vertragsschließung: 1650
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Karl I. Ludwig von der Pfalz
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118560182
Geburtsjahr: 1617-00-00
Sterbejahr: 1680-00-00
Dynastie: Pfalz (Simmern)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Charlotte von Hessen-Kassel
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/117722944
Geburtsjahr: 1627-00-00
Sterbejahr: 1686-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteur Bräutigam #
Akteur: Karl I Ludwig von der Pfalz
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118560182
Akteur Dynastie: Pfalz (Simmern)
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Amalie Elisabeth von Hanau-Münzenberg, Gräfin
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119207826
Akteur Dynastie: Hanau (Münzenberg)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM, Urk. 3, 322)
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: Präambel: Zu Ehren Gottes und zum Wachstum der Kirche
Artikel 1: zeitnahe Eheschließung und Bestätigung durch Beilager angekündigt
Artikel 2: Mitgift und Leibgedinge werden festgelegt, Auszahlung geregelt nach Brauch des Hauses Hessen
Artikel 3: Morgengabe wird festgelegt, Anlage und Verzinsung festgelegt
Artikel 4: Widerlage geregelt, Leibrente wird festgelegt, Wittum geregelt, Nutzungsrechte geregelt
Artikel 5-10: Erbteilung zwischen Charlotte und eventuellen Erben; Witwensitz: Nutzung und Verwaltung geregelt, Witwenunterhalt geregelt, Vorbehalt der Jurisdiktion und Hoheitsrechte zugunsten Kurfürst geregelt
Artikel 11: im Falle von Karl Ludwigs Tod: Erbschaft von Charlotte geregelt; Herausgabe aller von der Witwe in die Ehe eingebrachten Werte und Zugewinne an sie geregelt, gemäß anzufertigenden Inventaren
Artikel 12-14: im Fall von Charlottes Wiederverheiratung bzw. Tod: Erbansprüche der Kinder aus Ehe mit Karl Ludwig geregelt; wenn keine Kinder vorhanden: Aufteilung von Nachlass in Form von Geld und Fahrhabe zwischen beiden Fürstenhäusern, Landgüter verbleiben bei der Pfalz
Artikel 15: Geld aus der Morgengabe verbleibt nach Charlottes Tod bei der Pfalz, ansonsten geht es an die Kinder
Artikel 16: Haftung für eventuelle von Eheleuten hinterlassene Schulden geregelt
Artikel 17: bei Tod einer der Parteien vor dem Ehevollzug ist der Vertrag nichtig
Artikel 18-19: Ehe wird ratifiziert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Der Vertrag selbst ist nicht explizit in Artikel unterteilt.
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