Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Philippsthal
Vertragspartner Braut: Solms-Laubach
Datum Vertragsschließung: 1680
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: unbekannt
Bräutigam #
Bräutigam: Philipp von Hessen-Philippsthal, Landgraf
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/135671140
Geburtsjahr: 1655-00-00
Sterbejahr: 1721-00-00
Dynastie: Hessen (Philippsthal)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Katharina Amalia von Solms-Laubach
Braut GND:
Geburtsjahr: 1654-00-00
Sterbejahr: 1736-00-00
Dynastie: Solms-Laubach
Konfession: unbekannt
Akteur Bräutigam #
Akteur: Hedwig Sophie von Brandenburg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/102324115
Akteur Dynastie: Hohenzollern
Verhältnis: Mutter
Akteur Braut #
Akteur: Amoena Elisabeth von Bentheim
Akteur GND:
Akteur Dynastie: Bentheim
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM Urk. 3, 184)
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: Artikel 1: Ehe wird beschlossen
Artikel 2: Mitgift (15 000 fl. Frankfurter Währung) vereinbart sowie deren Anlage festgelegt
Artikel 3: Aussteuer festgesetzt
Artikel 4: Morgengabe (1 000 Goldgulden) und Unterhalt festgelegt, das Nadelgeld beträgt jährlich 1 000 fl. hessischer Kammerwährung
Artikel 5: Im Falle des Ablebens von Katharina Amalia ohne Erben soll die Mitgift plus Wiederlage zurückgezahlt werden
Artikel 6: Wittum (Herleshausen) und Witwengeld (3000 fl. hessischer Kammerwährung) beschlossen
Artikel 7: Wenn Philipp stirbt und Leibeserben existieren: Wittum bleibt, aber die Erben erhalten die väterlichen Landschaften und das Deputat wenn keine männlichen Erben existieren, sollen die Prinzessinnen von dem Wittum finanziert werden, außerdem wird eine Mitgiftsumme für deren Heirat festgelegt. Sollte das Wittum an Carl zurückfallen, verpflichtet sich dieser die Prinzessinnen zu finanzieren
Artikel 8: Ehe wird ratifiziert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
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