Hessen-Philippsthal - Solms-Laubach

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Philippsthal
Vertragspartner Braut: Solms-Laubach
Datum Vertragsschließung: 1680
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: unbekannt

Bräutigam #

Bräutigam: Philipp von Hessen-Philippsthal, Landgraf
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/135671140
Geburtsjahr: 1655-00-00
Sterbejahr: 1721-00-00
Dynastie: Hessen (Philippsthal)
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut #

Braut: Katharina Amalia von Solms-Laubach
Braut GND:
Geburtsjahr: 1654-00-00
Sterbejahr: 1736-00-00
Dynastie: Solms-Laubach
Konfession: unbekannt

Akteur Bräutigam #

Akteur: Hedwig Sophie von Brandenburg
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/102324115
Akteur Dynastie: Hohenzollern
Verhältnis: Mutter

Akteur Braut #

Akteur: Amoena Elisabeth von Bentheim
Akteur GND:
Akteur Dynastie: Bentheim
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM Urk. 3, 184)
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: Artikel 1: Ehe wird beschlossen

Artikel 2: Mitgift (15 000 fl. Frankfurter Währung) vereinbart sowie deren Anlage festgelegt

Artikel 3: Aussteuer festgesetzt

Artikel 4: Morgengabe (1 000 Goldgulden) und Unterhalt festgelegt, das Nadelgeld beträgt jährlich 1 000 fl. hessischer Kammerwährung

Artikel 5: Im Falle des Ablebens von Katharina Amalia ohne Erben soll die Mitgift plus Wiederlage zurückgezahlt werden

Artikel 6: Wittum (Herleshausen) und Witwengeld (3000 fl. hessischer Kammerwährung) beschlossen

Artikel 7: Wenn Philipp stirbt und Leibeserben existieren: Wittum bleibt, aber die Erben erhalten die väterlichen Landschaften und das Deputat wenn keine männlichen Erben existieren, sollen die Prinzessinnen von dem Wittum finanziert werden, außerdem wird eine Mitgiftsumme für deren Heirat festgelegt. Sollte das Wittum an Carl zurückfallen, verpflichtet sich dieser die Prinzessinnen zu finanzieren

Artikel 8: Ehe wird ratifiziert

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
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