Frankreich - Modena

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Modena
Datum Vertragsschließung: 1744
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Ludwig Johann, Herzog von Penthièvre
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/119465647
Geburtsjahr: 1725-00-00
Sterbejahr: 1793-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Maria Theresa Felicitas d’Este
Braut GND:
Geburtsjahr: 1726-00-00
Sterbejahr: 1754-00-00
Dynastie: Este
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Marie Victoria Sophie von Noailles
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/143329952
Akteur Dynastie: Noailles
Verhältnis: Mutter

Akteur Braut #

Akteur: Francesco III. d’Este
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118863525
Akteur Dynastie: Este
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Traités et accords de la France, TRA17440001
Vertragssprache: Französisch
Digitalisat Archivexemplar: https://basedoc.diplomatie.gouv.fr/exl-php/recherche/mae_internet___traites
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Französisch
Vertragsinhalt: Artikel 1: Eheschließung vereinbart

Artikel 2: Gütergemeinschaft vereinbart nach Pariser Recht

Artikel 3: Auflösung der Gütergemeinschaft bei Tod Maria Theresa Felicitas’ ohne Kinder geregelt, Haftung für vor Ehe entstandene Schulden ausgeschlossen

Artikel 4: Geldschenkung von 150.000 Livre durch König Ludwig XV. von Frankreich an Ludwig Johann geregelt: ehrenhalber für Zugehörigkeit zum Königshaus

Artikel 5: Rechte und Güter Ludwig Johanns geregelt

Artikel 6: Mitgift auf 300.000 Livre festgelegt, Zahlungsmodalitäten geregelt, im Gegenzug für die Mitgift: Erbverzicht Maria Theresa Felicitas’ zugunsten ihrer Brüder, Ercole d’Este und Benedetto Filippo d’Este, Ausnahme von der Erbverzichtsregelung im Falle des Aussterbens des Hauses Este in männlicher Linie vereinbart, mütterliches Erbe vorbehalten

Artikel 7: Zustimmung Ludwig Johanns zur Erbverzichtsregelung vor Zeugen geregelt

Artikel 8: Zugewinne der Eheleute an Gütern und Rechten, die durch Sukzession oder Schenkungen erzielt werden, fließen in die Gütergemeinschaft ein

Artikel 9: Witwenversorgung Maria Theresa Felicitas’ als jährliche Rente geregelt, Versorgung von Kindern geregelt

Artikel 10: freie Wahl des Witwensitzes durch Maria Theresa Felicitas festgelegt, Ausnahmeregelung bei Vorhandensein von Kindern aus der Ehe festgelegt, angemessene Ausstattung des Witwensitzes bis zu festgelegtem Höchstwert geregelt

Artikel 11: Auszahlung aus Gütergemeinschaft für überlebenden Ehepartner festgelegt

Artikel 12: besondere finanzielle Bedarfe Maria Theresa Felicitas’ als Witwe und Besitzrechte an Schmuck und Juwelen geregelt

Artikel 13: bei Veräußerung gemeinsamer Güter aus der Gütergemeinschaft: Ausgleich geregelt

Artikel 14: Maria Theresa Felicitas und Kinder aus der Ehe erhalten bei Auflösung der Gütergemeinschaft allen Besitz, den sie in die Ehe eingebracht oder währenddessen erworben hat

Artikel 15: Witwenrente festgelegt: außer bei zweiter Ehe Maria Theresa Felicitas’

Artikel 16: Handgeld Maria Theresa Felicitas festgelegt

Artikel 17: Recht Maria Theresa Felicitas’ zur Beleihung der Güter Ludwig Johanns festgelegt

Artikel 17: Einhaltung zugesichert

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: mit Zustimmung von König Ludwig XV. (Präambel) - Ludwig Alexander von Bourbon, Vater von Bräutigam: legitimierter Sohn von König Ludwig XIV. von Mätresse

Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.

Digitalisat kann unter der angegebenen URL unter Verwendung der Signatur (TRA17440001) abgerufen werden. Relevante Vertragsinhalte im Digitalisat auf fol. 1-6, 22-26.
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