Dänemark - Sachsen (Kursachsen)

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Dänemark
Vertragspartner Braut: Sachsen
Datum Vertragsschließung: 1633
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Christian, Erbprinz von Dänemark
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/11945064X
Geburtsjahr: 1603-00-00
Sterbejahr: 1647-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut #

Braut: Magdalena Sibylla von Sachsen
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/119450658
Geburtsjahr: 1617-00-00
Sterbejahr: 1668-00-00
Dynastie: Wettiner (Albertiner)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Christian IV., König von Dänemark
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118676059
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Johann Georg I., Kurfürst von Sachsen
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/100029752
Akteur Dynastie: Wettin (Albertiner)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT IV, S. 115-127
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä]– zu Lob und Ehre Gottes, zur Stärkung und Wohlfahrt beider Reiche: Eheschließung verabredet

1 – Einwilligung für Braut erteilt, Eheschließung vereinbart: Termin für Beilager vorbehalten

2 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt

3 – Morgengabe festgelegt

4 – Witwengüter festgelegt: als Witwensitz, mit Witweneinkünften zur Witwenversorgung, Nutzungsrechte geregelt

5 – Besoldung, Bestellung von Bediensteten, Anweisung von Untertanen auf Witwengütern geregelt

6 – Nutzungsrechte der Braut auf Witwengütern geregelt: Herrschaftsrechte vorbehalten

7 – Bestellung von Kirchen- und Schuldienern auf Witwengütern geregelt: nur lutherische Pastoren eingesetzt

8 – Besichtigung von Witwengütern vor Beilager geregelt

9 – Besichtigung von Witwengütern geregelt: Nachbesserung vorbehalten

10 – bei schlechtem Bauzustand von Witwengütern: Nachbesserung geregelt

11 – kgl. Schutz von Braut auf Witwengütern, Verschreibungsurkunde geregelt

12 – nach Bezug von Witwengütern: Rechtsstellung von Untertanen geregelt

13 – Öffnung der Witwengüter gegenüber Dritten, Übergabe an, Bündnis mit Dritten verboten

14 – Entfremdung, Belastung von Witwengütern verboten, Erhaltung geregelt

15 – Erbverzicht von Braut geregelt: zusammen mit Bräutigam, außer bei Aussterben des Hauses Sachsen

16-17 – nach Tod von Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung von Mitgift durch Bräutigam, anschließender Rückfall, Rückzahlung geregelt

18 – nach Tod von Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung von Aussteuer der Braut durch Bräutigam, Rückfall geregelt

19 – nach Tod von Kindern der Braut ohne Erben: Nutzung und Rückfall von Mitgift und Aussteuer geregelt wie vorgenannt

20 – Vererbung von Mitgift, Aussteuer an Kinder geregelt

21 – nach Tod von Bräutigam: Bezug, Nutzung von Witwengütern, Witwenversorgung geregelt

22 – nach Tod von Bräutigam: Unterhalt der Braut bis zum Bezug von Witwengütern, Ausstattung von Witwensitz geregelt

23 – nach Tod von Bräutigam: Übergang von Fahrhabe, Kleidern, Schmuck an Braut geregelt

24 – bei 2. Ehe von Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage und Morgengabe geregelt

25 – Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus 1. und 2. Ehe geregelt

26 – nach Auszahlung von Mitgift: Abtretung von Witwengütern geregelt

27 – nach Tod von Bräutigam ohne Kinder: Witwenversorgung geregelt, nach Tod der Braut Rückfall von Mitgift, Widerlage geregelt

28 – Schuldenhaftung von Braut für Bräutigam, weitere Ansprüche der Braut an Bräutigamfamilie ausgeschlossen

29 – adelige Dienstpflichten auf Witwengütern gegenüber Braut geregelt

30 – Thronfolge von Söhnen geregelt: auf sächsische Anforderung, wie üblich in Dänemark

31 – nach Tod von Ehepartner vor Hochzeit: Vertrag nichtig

32 – Einhaltung versprochen

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: vgl. Erbverzichtserklärung der Braut 06.10.1634 (DNT IV, S. 127-131)
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