Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Portugal
Vertragspartner Braut: Österreich
Datum Vertragsschließung: 1708
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Johannes V. (João), König von Portugal
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119362341
Geburtsjahr: 1689-00-00
Sterbejahr: 1750-00-00
Dynastie: Braganza
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Maria Anna von Österreich
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/119360691
Geburtsjahr: 1683-00-00
Sterbejahr: 1754-00-00
Dynastie: Habsburg (Österreich)
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Johannes V. (João), König von Portugal
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119362341
Akteur Dynastie: Braganza
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Joseph I., Kaiser
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118558390
Akteur Dynastie: Habsburg (Österreich)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 26, S. 188-193
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Präambel: Verhandler und Prokuratoren benannt; Eheschließung zur Ehre Gottes, Mehrung des katholischen Glaubens, ewigem Frieden zwischen Österreich und Portugal, mit Dispens des Papstes
Artikel 1: Mitgift festgelegt, Zahlung geregelt
Artikel 2: Wiederlage festgelegt: wie bei Heirat Philipps IV. von Spanien mit Maria Anna von Österreich
Artikel 3: Rechtsstellung Maria Annas als Königin von Portugal geregelt
Artikel 4: Anlage der Mitgift in Portugal geregelt
Artikel 5: Witwenversorgung bei Tod des Königs ohne Kinder: wenn Witwe in Portugal bleibt, Besitzrecht an Mitgift, Fahrhabe, Zugewinnen während Ehe, die nicht Besitz der Krone sind; Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof wie zu Lebzeiten des Königs
Artikel 6: Witwenversorgung bei Tod des Königs ohne Kinder: wenn Witwe nach Deutschland zurückkehrt, Rückgabe der Mitgift und von Drittel der Anlagegewinne, Mitnahme der Fahrhabe, die nicht Besitz der Krone ist; solange Mitgift, Anlagegewinne nicht ausgezahlt: Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof
Artikel 7: Witwenversorgung bei Tod des Königs mit Kindern: wenn Witwe nach Deutschland zurückkehrt, Auszahlung von Drittel der Mitgift und Anlagegewinne, Nutzungsrecht an Anteil während Ehe erworbener Güter, die nicht Besitz der Krone sind, Anteilige Übergabe der Fahrhabe
Artikel 8: Witwenversorgung bei Tod des Königs mit Kindern: wenn Witwe in Portugal bleibt, Nutzungsrecht an Ländereien, Einkünften, Privilegien, Hof; Besitzrecht an Mitgift, Anlagegewinnen, Gütern etc.
Artikel 9: Bei Tod der Königin ohne Kinder: Erbrecht an Nachlass geregelt
Artikel 10: bei Tod der Königin mit Kindern: anteiliges Erbrecht an Nachlass geregelt, in Übereinstimmungen mit portugiesischem Recht
Artikel 11: Erbverzicht Maria Annas in österreichischen Erblanden gegen Entschädigung geregelt
Artikel 12: Ausstattung, Überführung Maria Annas geregelt: auf britischen Schiffen
Artikel 13-14: Einhaltung, Ratifikation zugesichert
Vollmacht für portugiesische Verhandler inseriert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
Kommentar: Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
Download Json
Download PDF