Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Frankreich
Vertragspartner Braut: Savoyen-Piemont
Datum Vertragsschließung: 1696
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Ludwig von Frankreich, Herzog von Burgund
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119544687
Geburtsjahr: 1682-00-00
Sterbejahr: 1712-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Maria Adelaide von Savoyen
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/11899610X
Geburtsjahr: 1685-00-00
Sterbejahr: 1712-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Ludwig XIV., König von Frankreich
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118816829
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: Großvater, Vater und selbst
Akteur Braut #
Akteur: Viktor Amadeus II., Herzog von Savoyen-Piemont
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118804537
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 21, S. 207-217
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Präamble: Eheschließung wird als Fortsetzung jahrhundertelanger Allianzen zwischen Frankreich und Savoyen bewertet
Artikel 1: Eheschließung vereinbart, sobald Maria Adelaide 12 Jahre alt ist, Dispens des Papstes aufgrund des Verwandtschaftsgrades der Eheleute erwähnt, Eheschließung soll am französischen Hof stattfinden, standesgemäße Behandlung Maria Adelaides zugesichert, genauer Termin wird von Ludwig XIV. und Viktor Amadeus II. bestimmt
Artikel 2: Mitgift auf 200.000 Gold-Écu festgelegt, Schenkung von Brautschmuck und Morgenhabe geregelt
Artikel 3: Verzinsung und Anlage geregelt der Mitgift geregelt, Rückgabe der Mitgift und des Brautschmucks an Maria Adelaide oder ihre Erben im Falle der Auflösung der Ehe zugesichert
Artikel 4: Schenkung eines Brautschatzes durch die französische Seite im Wert von 50.000 Gold-Écus festgelegt
Artikel 5: Witwenversorgung als jährliche Zahlung von 20.000 Gold-Écus zugesichert, Leibgedinge und Wittum geregelt, Nutzungsrechte der Witwe und Verwaltung der Witwengüter geregelt
Artikel 6: Erbverzicht Maria Adelaides ausführlich geregelt: Bestätigung durch Eid Maria Adelaides, Dispens für ungenügendes Eidesalter geregelt, Eidesleistung bekundet mit Geltung für sich selbst und alle Nachkommen zugunsten der männlichen Linie und Nebenlinie des Hauses Savoyen, unter Verzicht auf alle Einspruchsmöglichkeiten, Einhaltung durch Frankreich zugesichert, als Teil des Friedensvertrags von Turin 1696.08.29
Artikel 7: Unterhalt Maria Adelaides entsprechend ihres Standes geregelt
Artikel 8: Überführung Maria Adelaides an den französischen Hof geregelt
Artikel 9: Rückkehrrecht als Witwe nach Savoyen zugesichert, Mitführung ihres mobilen Besitzes und ihrer Dienerschaft zugesichert, Ausstellung aller nötigen Geleitbriefe durch die französische Krone zugesichert
Artikel 10: Bitte an den Papst um Zustimmung zum Vertrag formuliert, Ratifikation geregelt, Einhaltung zugesichert
Anhang: Ratifikation durch den König von Frankreich und den Dauphin enthalten, päpstliche Zustimmungen enthalten (datiert auf 1696-09-25)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: ja
Schlagwörter: Beteiligung Savoyens am Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697) auf habsburgischer Seite bis 1696
Kommentar: Ü - Frieden: ausdrücklich als Vertragszweck erwähnt (Art. 6) - vgl. Friedensvertrag von Turin 1696.08.29: Art. 3 Eheschließung, Auslieferung, Erbverzicht Maria Adelaides, Mitgift, Brautschatz als Teil des Friedensvertrags vereinbart, Art. 5 zeremonielle Aufwertung savoyischer Diplomaten durch Frankreich ab Eheschließung vereinbart (CTS 21, S. 196 f., 197 f.)
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