Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Portugal
Vertragspartner Braut: Kurpfalz
Datum Vertragsschließung: 1687
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Peter II., König von Portugal
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119241838
Geburtsjahr: 1648-00-00
Sterbejahr: 1706-00-00
Dynastie: Braganza
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Marie Sophie Elisabeth von der Pfalz (-Neuburg)
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/189551283
Geburtsjahr: 1666-00-00
Sterbejahr: 1699-00-00
Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Peter II., König von Portugal
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119241838
Akteur Dynastie: Braganza
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Philipp Wilhelm, Kurfürst von der Pfalz
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118742221
Akteur Dynastie: Wittelsbach (Pfalz)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 18, S. 123-130
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Artikel 1: Mitgift festgelegt, Zahlung geregelt, kurfürstliche Güter als Sicherheit festgelegt
Artikel 2: nach Vollzug der Ehe: Ausstattung Marie Sophie Elisabeths mit Gütern und Rechten einer Königin von Portugal vereinbart, Güter der Krone Portugals als Sicherheiten festgelegt
Artikel 3: Witwenversorgung im Fall kinderloser Ehe und bei Verbleib Marie Sophie Elisabeths in Portugal geregelt, Besitzrecht an Mitgift und während Ehe erworbenem Besitz geregelt
Artikel 4: Witwenversorgung im Fall kinderloser Ehe und bei Rückkehr Marie Sophie Elisabeths in die Pfalz geregelt, Besitzrecht an Mitgift und Mitnahmerecht an während Ehe erworbenem mobilem Besitz geregelt
Artikel 5: Witwenversorgung im Fall einer Ehe mit Kindern und Rückkehr der Braut in die Pfalz geregelt, Aufteilung der Mitgift und während Ehe erworbenen Besitzes geregelt, lebenslange Nutzungsrechte Marie Sophie Elisabeths an erworbenen Gütern in Portugal geregelt
Artikel 6: Witwenversorgung im Fall einer Ehe mit Kindern und Verbleib in Portugal geregelt
Artikel 7: bei Tod Marie Sophie Elisabeths ohne Kinder: Vererbung der Mitgift geregelt
Artikel 8: bei Tod Marie Sophie Elisabeths mit Kindern: Erbrecht dieser Nachkommen an ihrem Nachlass geregelt
Artikel 9: Erbverzicht Marie Sophie Elisabeths gemäß im Heiligen Römischen Reich geltenden Brauch geregelt: nach Vorbild der Kaiserin und des Herzogs von Orleans
Artikel 10: Eheschließung geregelt: durch Prokurator in Heidelberg baldmöglichst zu vollziehen
Artikel 11: Überführung Marie Sophie Elisabeths nach Portugal geregelt: ab Rotterdam mit sechs englischen Kriegsschiffen
Artikel 12-14: wechselseitige Ratifikation des Vertrags geregelt, zeitlicher Ablauf geregelt
Separatartikel: aufgrund Zeitdrucks: summarische Geltung von unspezifizierten Einzelpunkten vereinbart: wie ratifiziert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: -
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