Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Portugal
Vertragspartner Braut: Savoyen-Aumale
Datum Vertragsschließung: 1666
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Alfons VI., König von Portugal
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119559889
Geburtsjahr: 1643-00-00
Sterbejahr: 1683-00-00
Dynastie: Braganza
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Maria Franziska Elisabeth von Savoyen-Aumale
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/119559897
Geburtsjahr: 1646-00-00
Sterbejahr: 1683-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Alfons VI., König von Portugal
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119559889
Akteur Dynastie: Braganza
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Ludwig, Herzog von Vendôme
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/1017912343
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: CTS 9, S. 99-107
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Artikel 1: Eheschließung durch Prokuratoren am Hof des Königs von England geregelt
Artiifkel 2: Anerkennung Maria Franziska Elisabeths als Königin von Portugal geregelt
Artikel 3: Mitgift in Höhe von 600.000 Écus festgelegt
Artikel 4: Übereinkunft zur öffentlichen Bekanntgabe, dass die Höhe dieser Mitgift, die Mitgiftsummen anderer Prinzessinnen des Hauses übersteigt, um besonderer Bedeutung der Eheschließung mit Portugal zu betonen; umfangreiche Regelungen bezüglich Zahlungsmodalitäten
Artikel 5: Maria Franziska Elisabeth erhält nach Tod der Mutter Alfons VI. lebenslange Besitz- und Nutzungsrechte an deren Gütern
Artikel 6: königliche Ausstattung des Wohnsitzes der Braut in Lissabon geregelt
Artikel 7: Rechtsstellung Maria Franziska Elisabeths als Königin von Portugal geregelt
Artikel 8: Unterhalt der Braut während der Ehe geregelt
Artikel 9-10: Witwenversorgung entsprechend anderen Königinnen von Portugal geregelt, Ausstattung und Rechtsstellung der Witwe geregelt
Artikel 11: Rückkehrrecht Maria Franziska Elisabeths als Witwe in ihre Heimat zugesichert: sofern aus der Ehe keine Kinder hervorgehen, Rückzahlung der Mitgift, Zahlung einer Zusatzsumme und Mitnahme ihres mobilen Besitzes zugesichert; im Gegenzug: Rechtsverzicht in Portugal
Artikel 12: sofern aus der Ehe Kinder hervorgehen, bei Rückkehr der Witwe: teilweise Versorgung der Kinder aus Mitteln der Mitgift in Portugal geregelt
Artikel 13: bei Tod Maria Franziska Elisabeth: Erbteilung zwischen Alfons sowie ihren Kindern oder Erben geregelt
Artikel 14: Brautgeschenke festgelegt
Artikel 15: Übernahme der Reisekosten für Überführung Maria Franziska Elisabeth geregelt
Artikel 16: Kleinodien, Möbel Maria Franziska Elisabeths nicht zu Mitgift gerechnet
Artikel 17: aufgrund der Pestepidemie in England: Eheschließung in La Rochelle vereinbart
Artikel 18: Beschleunigung der Mitgiftzahlung vereinbart: auf portugiesischen Wunsch
Artikel 19: Austausch von Beauftragten zwischen Alfons, Herzog von Vendôme vereinbart
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
Kommentar: Ü - Maria Franziska Elisabeth: vgl. Europ. Stammtf. NF II, 195 - Herzöge von Vendôme: vgl. Europ. Stammtf. NF III, 338 - Alfons geisteskrank, nur formal mündig, 1667 gestürzt - Ehe aufgelöst 1667 zugunsten von Ehe Maria Franziska Elisabeths mit Alfons Bruder Peter, vgl. Enr. 119
Bei Françoise von Lorraine-Mercoeur handelt es sich um die Witwe von César von Bourbon, Herzog von Vendôme.
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