Savoyen-Nemours - Frankreich (Vendôme)

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Savoyen-Nemours
Vertragspartner Braut: Frankreich
Datum Vertragsschließung: 1643
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Karl Amadeus von Savoyen, Herzog von Genf, Nemours, Aumale
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/1055547010
Geburtsjahr: 1624-00-00
Sterbejahr: 1652-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Elisabeth von Vendôme
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/1037239385
Geburtsjahr: 1614-00-00
Sterbejahr: 1664-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Karl Amadeus von Savoyen, Herzog von Genf, Nemours, Aumale
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/1055547010
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: César, Herzog von Vendôme
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/12108972X
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. VI:1, S. 282-283
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Artikel 1: Eheschließung vereinbart

Artikel 2: Besitz- und Gütergemeinschaft vereinbart: davon ausgenommen sind vor der Ehe zustande gekommenen Schulden; Mitgift in Höhe von 900.000 Livre festgelegt, teils als Geldsumme, teils in Gütern, teils in Juwelen und Schmuck; im Gegenzug für Mitgift: Erbverzicht Elisabeths geregelt; Leibgedinge und Auswahl des Witwensitzes durch Elisabeth geregelt

Artikel 3: Auflösung der Gütergemeinschaft nach Tod eines Ehepartners geregelt

Artikel 4: werden von Elisabeth in die Gütergemeinschaft eingebrachte Besitztümer veräußert, ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen, spätestens bei Auflösung der Gütergemeinschaft

Artikel 5: Elisabeth, ihre Verwandten, Kinder oder Nachkommen sind berechtig allen in der Gütergemeinschaft eingeschlossenen Besitz mit sämtlichen daraus resultierenden Verpflichtungen nach dem Tod ihres Ehemanns zu übernehmen oder abzulehnen; im Fall der Ablehnung: Rückfall des von Elisabeth eingebrachten Besitzes; Regelungen bezüglich des Leibgedinges und der Schuldenhaftung in Zusammenhang damit

Artikel 6: Zahlungsmodalitäten der in Artikel 1 erwähnten Geldsumme geregelt

Artikel 7: Schenkung von 100.000 Livre durch den König von Frankreich aufgrund seiner nahen Verwandtschaft zu beiden Eheleuten zugesichert

Artikel 8: Vererbung von Herzogtum Nemours, Grafschaft Gisors an Sohn geregelt: oder Rückkauf durch König von Frankreich, falls keine Söhne vorhanden

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Karl Amadeus: vgl. Europ. Stammtf. NF II, 195 - Elisabeth: vgl. Europ. Stammtf. NF III, 338 - Cäsar von Vendôme: unehelicher Sohn von König Heinrich IV. von Frankreich Artikel selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
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