Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Savoyen-Piemont
Vertragspartner Braut: Spanien
Datum Vertragsschließung: 1584
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Karl Emanuel I., Herzog von Savoyen
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118988328
Geburtsjahr: 1562-00-00
Sterbejahr: 1630-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Katharina von Spanien
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/119189690
Geburtsjahr: 1567-00-00
Sterbejahr: 1597-00-00
Dynastie: Habsburg (Spanien)
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Karl Emanuel I., Herzog von Savoyen
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118988328
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Philipp II., König von Spanien
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118593862
Akteur Dynastie: Habsburg (Spanien)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache:
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. V:1, S. 437-441
Vertragssprache:
Vertragsinhalt: Artikel 1: Eheschließung vereinbart: innerhalb von 3 Monaten, mit Dispens des Papstes
Artikel 2: Mitgift von 500.000 Dukaten festgelegt, Zahlung geregelt, Verzinsung der Summe festgelegt, Verpflichtung Karl Emanuels, den Erhalt zu Quittieren
Artikel 3: Erbverzicht Katharinas geregelt, formelle Verzichtserklärung innerhalb von zwei Tagen nach Vollzug der Ehe gefordert, Ausnahmeregelung für den Fall des Aussterbens von Philipps Nachkommen festgelegt, im Fall der Thronfolge Katharinas in Spanien: Verpflichtung zur Wahrung des hergebrachten Rechtszustands in den spanischen Reichen
Artikel 4: bei Auflösung der Ehe, ohne dass Kinder aus der Ehe vorhanden sind: Rückfall der Mitgift innerhalb eines Jahres vereinbart
Artikel 5: für den Fall, dass Katharina keine Kinder aus der Ehe und keine anderen erbberechtigten Verwandten mehr haben sollte, wird ihr freies Testierrecht Katharinas an Mitgift zugesichert: mit Ausnahme solcher Güter, die ihr von ihrem Vater als Erbes zugesprochen wurden, diese Fallen an Spanien zurück; falls sie verstirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen: Rückfall der gesamten Mitgift
Artikel 6: Mitgiftanteil als Leibgedinge festgelegt, Katharina wird das Recht die Summe zugesprochen, gleich, ob aus der Ehe Kinder hervorgehen oder nicht, und gleich, ob sie nach Karl Emanuels Tod Witwe bleibt oder sich erneut verheiratet
Artikel 7: falls Katharina von Karl Emanuel verstirbt, erben die gemeinsamen Kinder die Mitgift, falls keine Kinder vorhanden sind, fällt diese an den Herzog und seine Nachkommen
Artikel 8: Brautschatz und Ausstattung der Residenz der Braut geregelt, nach dem Tod Katharinas: Rückfall des Brautschatze an Karl Emanuel oder seine Erben
Artikel 9: alleinige Besitzrechte Katharinas an von ihr mitgebrachten Juwelen und Kleinodien sowie an mobilem und immobilem Besitz, den sie während der Ehe erlangt, zugesichert
Artikel 8: Unterhalt Katharinas festgelegt, Einkünfte während der Ehe geregelt
Artikel 9: Karl Emanuel wird verpflichtet, im Vorfeld der Eheschließung einer schriftlichen Erklärung hinsichtlich Katharinas Unterhalt abzugeben
Artikel 10: Rückkehrrecht Katharinas als Witwe zugesichert, Mitführung ihres Hofstaats geregelt, Fortbestand ihrer Einkünfte aus Anlage der Mitgift im Fall ihrer Rückkehr nach Spanien geregelt
Artikel 11: Sicherheiten für Leibgedinge zugesichert, umfassende Regelungen für sichere Anlage der Mitgift getroffen
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Ü - Katharina: auch genannt Katharina Michaela
Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
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