Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Savoyen-Piemont
Vertragspartner Braut: Frankreich
Datum Vertragsschließung: 1528
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Philipp von Savoyen-Nemours, Graf von Genf
Bräutigam GND:
Geburtsjahr: 1490-00-00
Sterbejahr: 1533-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Römisch-Katholisch
Braut #
Braut: Charlotte von Orléans-Longueville
Braut GND:
Geburtsjahr: 1512-00-00
Sterbejahr: 1549-00-00
Dynastie: unbekannt
Konfession: Römisch-Katholisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Philipp von Savoyen-Nemours, Graf von Genf
Akteur GND:
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Johanna von Hachberg-Sausenberg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/1200523563
Akteur Dynastie: Sachsen-Altenburg
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: Dumont 1726-1739, Bd. IV:1, S. 518 f.
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: Artikel 1: Eheschließung vereinbart
Artikel 2: Herrschaften in der Dauphiné, der Champagne, in Poitou und der Normandie, die Charlotte als Erbteil zustehen, werden als Mitgift festgelegt
Artikel 3: in der Normandie wird den Herzögen von Orléans-Longueville ein Recht auf Wiederkauf eingeräumt, zu 30.000 Livres innerhalb von 30 Jahren
Artikel 4: die anderen Herrschaften sind Charlottes Erbe, das sie an ihre Nachkommen weitergibt, falls sie ohne Nachkommen stirbt, Rückfall des Erbes an das Haus Orléans-Longueville, falls von Charlotte nicht anders geregelt
Artikel 5: Regelungen bezüglich finanzieller Verpflichtungen infolge des Besitzes der als Mitgift festgelegten Herrschaften
Artikel 6: die Herzöge von Orléans-Longueville müssen das Ehepaar im Fall des Rückkaufs mit gleichwertigen Ländereien entschädigen
Artikel 7: Besitz- und Zugewinngemeinschaft der Eheleute vereinbart, davon ausgenommen ist der Brautschatz
Artikel 8: Leibgedinge und Witwengut festgelegt
Artikel 9: Ausstattung Charlottes geregelt
# Einordnung
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Ü - vermittelt von Louise von Savoyen, Mutter von König Franz I. von Frankreich, Schwester von Philipp, mit Zustimmung von König Franz I. (Narratio)
Vertrag selbst ist nicht in Artikel unterteilt.
Beim Haus Orléan Longueville handelt es sich um eine illegitme Nebenlinie des Hauses Valois, die auf Johann von Orléan, Graf von Dunois (1402-1468) zurückgeht.
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