Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel - Dänemark

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel
Vertragspartner Braut: Dänemark
Datum Vertragsschließung: 1589
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/118709887
Geburtsjahr: 1564-00-00
Sterbejahr: 1613-00-00
Dynastie: Welfen
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Braut #

Braut: Elisabeth von Dänemark
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/101042515
Geburtsjahr: 1573-00-00
Sterbejahr: 1625-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118709887
Akteur Dynastie: Welfen
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Christian IV., König von Dänemark
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118676059
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT III, S. 28-36
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – nach Eheabrede zwischen Brautvater und Bräutigam, nach Tod von Brautvater: Verhandlungen über Vertragsvollziehung 1588 bis zur Einigung bekundet – nach Tod von Bräutigamvater: Ehevertrag weiterverhandelt, abgeschlossen mit Zustimmung von Brautmutter, Braut und Reichsräten, zu Lob und Ehre Gottes, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder, zu Erhaltung und Mehrung von Freundschaft und Vertrauen

1 – Einwilligung für Braut erteilt, Überführung und Beilager festgelegt

2 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: nach Tod der Braut ohne Kinder Weiternutzung durch Bräutigam, Rückfall geregelt

3 – Witwengüter, Witweneinküfte festgelegt: Witwensitz, Nutzungsrechte geregelt

4 – Nutzung der Witwengüter geregelt: Register und Verschreibungsurkunden geregelt, Anweisung und Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Bestellung von Bediensteten geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten

5 – Bestellung und Besoldung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt

6 – ggf. Nachbesserung von Witwengütern geregelt

7 – Morgengabe festgelegt

8-11 – Zustand, Nutzungsbeginn, Erhaltung von Witwengütern geregelt: Öffnung gegenüber Dritten verboten, Schadenersatz geregelt

12 – bei zweiter Ehe von Braut: Abfindung von Witwengütern, Verzinsung von Widerlage, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt, Morgengabe für Braut vorbehalten

13 – Erbverzicht von Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und brüderliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam

14 – Einhaltung zugesichert

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Erbverzichtserklärung der Braut 21.04.1590 (DNT III, S. 36-40)
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