Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Braunschweig-Lüneburg-Wolfenbüttel
Vertragspartner Braut: Dänemark
Datum Vertragsschließung: 1589
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/118709887
Geburtsjahr: 1564-00-00
Sterbejahr: 1613-00-00
Dynastie: Welfen
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Elisabeth von Dänemark
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/101042515
Geburtsjahr: 1573-00-00
Sterbejahr: 1625-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Akteur Bräutigam #
Akteur: Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118709887
Akteur Dynastie: Welfen
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Christian IV., König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118676059
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT III, S. 28-36
Vertragssprache: nicht nachgewiesen
Vertragsinhalt: [Prä] – nach Eheabrede zwischen Brautvater und Bräutigam, nach Tod von Brautvater: Verhandlungen über Vertragsvollziehung 1588 bis zur Einigung bekundet – nach Tod von Bräutigamvater: Ehevertrag weiterverhandelt, abgeschlossen mit Zustimmung von Brautmutter, Braut und Reichsräten, zu Lob und Ehre Gottes, zu Nutzen und Wohlfahrt beider Länder, zu Erhaltung und Mehrung von Freundschaft und Vertrauen
1 – Einwilligung für Braut erteilt, Überführung und Beilager festgelegt
2 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: nach Tod der Braut ohne Kinder Weiternutzung durch Bräutigam, Rückfall geregelt
3 – Witwengüter, Witweneinküfte festgelegt: Witwensitz, Nutzungsrechte geregelt
4 – Nutzung der Witwengüter geregelt: Register und Verschreibungsurkunden geregelt, Anweisung und Rechtsstellung von Bediensteten und Untertanen geregelt, Bestellung von Bediensteten geregelt, Herrschaftsrechte vorbehalten
5 – Bestellung und Besoldung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt
6 – ggf. Nachbesserung von Witwengütern geregelt
7 – Morgengabe festgelegt
8-11 – Zustand, Nutzungsbeginn, Erhaltung von Witwengütern geregelt: Öffnung gegenüber Dritten verboten, Schadenersatz geregelt
12 – bei zweiter Ehe von Braut: Abfindung von Witwengütern, Verzinsung von Widerlage, Auslieferung von persönlichem Besitz der Braut geregelt, Morgengabe für Braut vorbehalten
13 – Erbverzicht von Braut geregelt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, auf väterliches und brüderliches Erbe, mit Zustimmung von Bräutigam
14 – Einhaltung zugesichert
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: ja
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Erbverzichtserklärung der Braut 21.04.1590 (DNT III, S. 36-40)
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