Spanien - Frankreich

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Spanien
Vertragspartner Braut: Frankreich
Datum Vertragsschließung: 1739
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Philipp (Felipe), Herzog von Parma, Sohn von König Philipp V. von Spanien
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/137838573
Geburtsjahr: 1720-00-00
Sterbejahr: 1765-00-00
Dynastie: Bourbon (Spanien)
Konfession: Römisch-Katholisch

Braut #

Braut: Louise Élisabeth, Tochter von König Ludwig XV. von Frankreich
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/128731524
Geburtsjahr: 1727-00-00
Sterbejahr: 1759-00-00
Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Konfession: Römisch-Katholisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Philipp V., König von Spanien
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/119186640
Akteur Dynastie: Bourbon (Spanien)
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Ludwig XV., König von Frankreich
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/118729438
Akteur Dynastie: Bourbon (Frankreich)
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Traités et accords de la France, TRA17390002
Vertragssprache: Französisch
Digitalisat Archivexemplar: https://basedoc.diplomatie.gouv.fr/exl-php/recherche/mae_internet___traites
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Französisch
Vertragsinhalt: [Prä] Im Namen Gottes, zur Mehrung der Einheit und Freundschaft zwischen dem spanischen und dem französischen Zweig des Hauses Bourbon

Artikel I: Eheschließung vereinbart: Hochzeit am französischen Hof, mit päpstlicher Dispens

Artikel II: Mitgift festgelegt (300.000 Goldécus): als Abfindung für Verzicht der Braut Erbansprüche in väterlicher wie mütterlicher Linie, Verzicht des Bräutigams auf Thronanspruch in Frankreich bis zur Abgeltung der Mitgiftsumme, ggf. Rückfall der Mitgift geregelt, bei Tod der Braut ohne Kinder bzw. überlebende Nachkommen: Rückfall der Mitgift geregelt

Artikel III: Anlage der Mitgift geregelt, falls Auflösung der Ehe: Aushändigung der Mitgiftsumme an Braut, ihre Bevollmächtigten oder Rechtsnachfolger geregelt

Artikel IV: Brautgeschenke von Ludwig: u. a. Juwelen im Wert von 300.000 Livres, zu übergeben bei Abreise nach Spanien

Artikel V: Brautgeschenke von Philipp festgelegt: u. a. Juwelen im Wert von 360.000 Livres

Artikel VI: Unterhalt, standesgemäße Unterbringung und Hofhaltung der Braut geregelt

Artikel VII: spanische Mitgiftzulage festgelegt: 100.000 Goldécus anstelle von Leibgedinge, als Versorgung im Fall der Eheauflösung, als Witwenversorgung, persönliches Eigentum der Braut

Artikel VIII: Rückkehrrecht der Braut im Fall der Eheauflösung bzw. als Witwe nach Frankreich zugesichert, Recht auf Mitnahme beweglicher Habe und Nutzung der Mitgiftzulage zugesichert

Artikel IX: Eheschließung durch Prokurator in Frankreich, Überführung der Braut nach Spanien, erneute Hochzeit in Spanien in Beisein von französischem Sondergesandten geregelt

Artikel X: Einhaltung zugesichert

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
Kommentar: Ü - Vorvertrag erwähnt: dat. 23.08.1739 Versailles (Präambel) - fast wörtlich identisch mit Vorvertrag 23.08.1739 (Enr. 151)

Vertragsunterzeichnung in Versaille in Gegenwart zahlreicher Mitglieder der königlichen Familie.

Digitalisat kann unter der angegebenen URL unter Verwendung der Signatur (TRA17390002) abgerufen werden.
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