Hessen-Kassel - Solms-Laubach

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Kassel
Vertragspartner Braut: Solms-Laubach
Datum Vertragsschließung: 1593
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein

Bräutigam #

Bräutigam: Moritz, Landgraf von Hessen
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/11858412X
Geburtsjahr: 1572-00-00
Sterbejahr: 1632-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut #

Braut: Agnes von Solms-Laubach
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/132522764
Geburtsjahr: 1578-00-00
Sterbejahr: 1602-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Akteur Bräutigam #

Akteur: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/11858412X
Akteur Dynastie: Hessen (Kassel)
Verhältnis: selbst

Akteur Braut #

Akteur: Johann Georg, Graf zu Solms-Laubach
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 245
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: leer
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft: Eheabrede getroffen, Vertragsschließung bekundet (3)

[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam (3)

[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt – Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung des Bräutigams, auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Vettererbe, Erbansprüche bei Aussterben der Grafen von Solms in männlicher Linie ausgenommen (3-4)

[3] – Witwengüter und Witweneinkünfte festgelegt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, Nutzungsrechte geregelt (4)

[4-6] – Witwengüter geregelt: Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (4-5)

[7] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (5)

[8] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (5)

[9] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Holznutzung und Erhaltung geregelt (5-6)

[10] – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Einkommensausfall geregelt (6)

[11-12] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (6-7)

[13-14] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (7)

[15] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt (7)

[16] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (7)

[17] –Silbergeschirr als Hochzeitsgeschenk geregelt: als Eigentum des überlebenden Ehepartners (8)

[18] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (8)

[19] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (8)

[20] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (8)

[Esch] – Einhaltung versprochen (8-9)

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Dynastie Braut, Akteur Braut nachtragen! technische Probleme bei Eintragung 2017 XII!
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