Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Kassel
Vertragspartner Braut: Nassau-Dillenburg
Datum Vertragsschließung: 1603
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Moritz, Landgraf von Hessen
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/11858412X
Geburtsjahr: 1572-00-00
Sterbejahr: 1632-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Juliane von Nassau-Dillenburg
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/119163861
Geburtsjahr: 1587-00-00
Sterbejahr: 1643-00-00
Dynastie: Savoyen
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteur Bräutigam #
Akteur: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/11858412X
Akteur Dynastie: Hessen (Kassel)
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Johann VI., Graf von Nassau-Dillenburg
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/119521296
Akteur Dynastie: Savoyen
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 253
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: leer
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft, mit Zustimmung der Braut: Eheabrede und Vertragsschließung bekundet (3)
[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut, von Bräutigam (3)
[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut mit Zustimmung von Bräutigam auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche der Braut bei Aussterben des Hauses Nassau in männlicher Linie vorbehalten (3)
[3] – Witwengüter geregelt, Witweneinkünfte festgelegt: im Gegenzug für Mitgiftzahlung, Nutzungsrechte geregelt (3)
[4-5] – Witwengüter geregelt: zur Wahl durch Braut gestellt, Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (3-4)
[6] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (4)
[7] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (4)
[8] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Holznutzung und Erhaltung geregelt (4)
[9] – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Einkommensausfall geregelt (4)
[10] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (4-5)
[11] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (5)
[12] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt (5)
[13] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (5)
[14] –Silbergeschirr als Hochzeitsgeschenk geregelt: als Eigentum des überlebenden Ehepartners (5)
[15] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (5-6)
[16] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (6)
[17] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (6)
[Esch] – Einhaltung versprochen (6)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Dynastie Braut, Akteure Braut nachtragen! 2017 XII technische Probleme bei Ergänzung der Dynastien!
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