Hessen-Kassel - Baden-Durlach

Grunddaten Ehevertrag #

Vertragspartner Bräutigam: Hessen-Kassel
Vertragspartner Braut: Baden-Durlach
Datum Vertragsschließung: 1612
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja

Bräutigam #

Bräutigam: Otto, Erbprinz von Hessen-Kassel, Administrator von Hersfeld
Bräutigam GND: http://d-nb.info/gnd/104194618
Geburtsjahr: 1594-00-00
Sterbejahr: 1617-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert

Braut #

Braut: Katharina Ursula von Baden
Braut GND: http://d-nb.info/gnd/104193441
Geburtsjahr: 1598-00-00
Sterbejahr: 1615-00-00
Dynastie: Baden
Konfession: Evangelisch-Lutherisch

Akteur Bräutigam #

Akteur: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/11858412X
Akteur Dynastie: Hessen (Kassel)
Verhältnis: Vater

Akteur Braut #

Akteur: Georg Friedrich, Markgraf von Baden-Durlach
Akteur GND: http://d-nb.info/gnd/11871693X
Akteur Dynastie: Baden
Verhältnis: leer

Vertragstext #

Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 286
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: leer
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – im Namen der heiligen Dreifaltigkeit, zu Lob und Ehren Gottes, zur Vermehrung guter Freundschaft, mit gutem Willen und Vorbedacht, mit Zustimmung von Braut und Bräutigam: Eheabrede getroffen, Vertragsschließung bekundet (1)

[1] – Eheversprechen ausgetauscht: für Braut und Bräutigam (1)

[2] – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: nach badischem Hausgebrauch, Zahlung geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut auf Vatererbe, Muttererbe, Brudererbe und Schwestererbe, Erbansprüche bei Aussterben des Hauses Baden in männlicher Linie ausgenommen, mit Zustimmung des Bräutigams (1-2)

[3] – im Gegenzug für Mitgiftzahlung: Witwengüter und Witweneinkünfte festgelegt, Nutzungsrechte geregelt (2)

[4-5] – Witwengüter geregelt: Vereidigung und Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (2)

[6] – Witwengüter geregelt: weltliche und geistliche Herrschaftsrechte, Gerichtsbarkeit und Kirchenvisitation vorbehalten, Öffnung und Schadenersatz geregelt (2-3)

[7] – Witwengüter geregelt: Schutz durch Landgrafen von Hessen zugesichert (3)

[8] – Witwengüter geregelt: Öffnung und Veräußerung an Dritte, Bündnis mit Dritten verboten, Holznutzung und Erhaltung geregelt (3)

[9] – Witwengüter geregelt: Schadenersatz bei Einkommensausfall geregelt (3)

[10] – nach Tod von Bräutigam: Vormundschaft über unmündige Kinder geregelt gemäß hessischem Hausrecht, Bezug von Witwengütern geregelt, persönlicher Besitz der Braut als Witwe geregelt, Ausstattung und Zustand von Witwensitz geregelt (3-4)

[11] – bei zweiter Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift und lebenslange Verzinsung der Widerlage geregelt, ggf. Vererbung von Mitgift und Nachlass der Braut an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt (4)

[12] – bei Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift und Witwengütern, Vererbung von Nachlass geregelt (4-5)

[13] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslange Nutzung der Mitgift durch Bräutigam, danach Rückfall der Mitgift geregelt (5)

[14] – Eigentum an Hochzeitsgeschenken geregelt: Schmuck an Braut gefallen, Silbergeschirr geteilt (5)

[15] – Schuldenhaftung der Braut geregelt (5)

[16] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung, Vererbung und Ablösung geregelt (5-6)

[17] – bei Tod von Braut oder Bräutigam nach Hochzeit vor Mitgiftzahlung: Gültigkeit von Ehevertrag vereinbart (6)

[18] – bei Tod von Braut oder Bräutigam vor Hochzeit: Nichtigkeit von Ehevertrag vereinbart (6)

[Esch] – Einhaltung versprochen (6)

Einordnung #

Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: nein
Schlagwörter:
Kommentar: Als abweichendes Geburtsjahr für Katharina Ursula von Baden ist 1593 überliefert.
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