Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Anhalt-Dessau
Vertragspartner Braut: Hessen-Kassel
Datum Vertragsschließung: 1623
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Nein
Bräutigam #
Bräutigam: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/100858457
Geburtsjahr: 1596-00-00
Sterbejahr: 1660-00-00
Dynastie: Askanier (Anhalt)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Braut #
Braut: Agnes von Hessen-Kassel
Braut GND: leer
Geburtsjahr: 1606-00-00
Sterbejahr: 1650-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteur Bräutigam #
Akteur: Johann Kasimir, Fürst von Anhalt-Dessau
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/100858457
Akteur Dynastie: Askanier (Anhalt)
Verhältnis: selbst
Akteur Braut #
Akteur: Moritz, Landgraf von Hessen-Kassel
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/11858412X
Akteur Dynastie: Hessen (Kassel)
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Marburg, Staatsarchiv, Urk. 3, Nr. 278
Vertragssprache: Deutsch
Digitalisat Archivexemplar: leer
Drucknachweis: nicht nachgewiesen
Vertragssprache: Deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – zu Lob und Ehre Gottes, zur Erhaltung, Vermehrung und Bestätigung von Freundschaft, Liebe und Korrespondenz zwischen beiden Fürtsenhäusern, zu Wohlfahrt und Förderung von Land und Leuten beider Seiten: Eheabrede bekundet (3)
[1] – mit Rat und Zustimmung von Verwandten des Brautvaters, nach Brautwerbung: Einwilligung für Braut erteilt, Hochzeit in Dessau vereinbart, Eheversprechen von Bräutigam erteilt (3)
[2] – Mitgift festgelegt: gemäß hessischem Hausrecht, Währung und Zahlung geregelt, Aussteuer geregelt, im Gegenzug für Erbverzicht der Braut (3-4)
[3] – Widerlage festgelegt, Anlage von Mitgift und Morgengabe zur Witwenversorgung zugesichert: mit Zustimmung von Verwandten des Bräutigams, Witwengüter angewiesen, Witweneinkünfte festgelegt, Nutzungsrechte geregelt (4-5)
[4] – Witwensitz geregelt: außerhalb von Witwengütern in Residenzstadt Dessau, Einrichtung und Ausstattung geregelt – Vereidigung und Rechtsstellung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt (5-6)
[5] – Witwengüter und Witwensitz geregelt: Ersatz im Schadensfall und bei Zerstörungen geregelt, Schutz zugesichert (6)
[6] – Morgengabe festgelegt: Verzinsung, Nutzung und Vererbung geregelt (7)
[7] – nach Tod der Braut ohne Kinder: lebenslane Nutzung von Mitgift und Aussteuer durch Bräutigam, danach Rückfall geregelt, Witwengüter bis zum Rückfall als Pfand gestellt (7-8)
[8] – Witwengüter geregelt: Rechtsstellung von Amtleuten und Untertanen geregelt (8)
[9] – Vererbung von Mitgift, Widerlage und Aussteuer an überlebende Kinder geregelt (8)
[10] – nach Tod des Bräutigams: Verfügung der Braut über Aussteuer und Zugewinn zugesichert (8-9)
[11] – Witwengüter geregelt: Austattung bei Bezug geregelt, Rückfall nach Tod der Braut als Witwe geregelt (9)
[12] – bei zweiter Ehe der Braut: Auszahlung von Mitgift an Braut, lebenslange Verzinsung von Widerlage geregelt, Abtretung von Witwengütern, Entlassung von Amtleuten und Untertanen und Rückgabe der Verschreibungsurkunden geregelt (9)
[13] – nach Ablösung von Witwengütern: Rückfall von Widerlage abgesichert durch Verschreibungsurkunden (9-10)
[14] – nach Tod der Braut ohne überlebende Kinder: Rückfall der Mitgift geregelt (10)
[15] – bei zweiter Ehe der Braut: Vererbung von Mitgift an Kinder aus erster und zweiter Ehe geregelt, Vererbung der Morgengabe für Kinder aus erster Ehe vorbehalten (10)
[16] – Indemnität der Braut von Schulden des Bräutigams geregelt (10)
[17] – Witwengüter geregelt: Erhaltung geregelt, Veräußerung verboten, Öffnung für Haus Anhalt zugesichert, weltliche und geistliche Herrschaftsrechte vorbehalten (10-11)
[18] – Einhaltung zugesichert: von Bräutigam auch in Vormundschaft für unmündigen Bruder (11)
[Esch] – Zustimmung erteilt von Vettern des Bräutigams: als Fürsten von Anhalt-Bernburg, Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen (11-12)
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: ja
Ratifikation erwähnt?: ja
weitere Verträge: nein
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