Grunddaten Ehevertrag #
Vertragspartner Bräutigam: Däenmark
Vertragspartner Braut: Hessen-Kassel
Datum Vertragsschließung: 1667
Eheschließung vollzogen?: Ja
verschiedenkonfessionelle Ehe?: Ja
Bräutigam #
Bräutigam: Christian, Erbprinz von Dänemark (später König Christian V.)
Bräutigam GND:
http://d-nb.info/gnd/119175800
Geburtsjahr: 1646-00-00
Sterbejahr: 1699-00-00
Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Konfession: Evangelisch-Lutherisch
Braut #
Braut: Charlotte Amalie von Hessen (später Königin Charlotte Amalie von Dänemark)
Braut GND:
http://d-nb.info/gnd/121096246
Geburtsjahr: 1650-00-00
Sterbejahr: 1714-00-00
Dynastie: Hessen (Kassel)
Konfession: Evangelisch-Reformiert
Akteur Bräutigam #
Akteur: Friedrich III., König von Dänemark
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/118693484
Akteur Dynastie: Oldenburg (Dänemark)
Verhältnis: Vater
Akteur Braut #
Akteur: Hedwig Sophie, Landgräfin von Hessen
Akteur GND:
http://d-nb.info/gnd/102324115
Akteur Dynastie: Hohenzollern
Verhältnis: leer
Vertragstext #
Archivexemplar: Marburg: StA, Urk. 3, Nr. 326
Vertragssprache: deutsch
Digitalisat Archivexemplar: -
Drucknachweis: DNT VI, S. 175-188
Vertragssprache: deutsch
Vertragsinhalt: [Prä] – zu Lob und Ehre Gottes, zur Stärkung, Wohlfahrt beider Länder: Eheschließung verabredet
1 – Einwilligung für Bräutigam erteilt. Eheschließung vereinbart: Termin für Beilager vorbehalten
2 – reformierte Religionsausübung der Braut, ihres Hofstaats geregelt: mit Hofprediger
3 – Mitgift festgelegt, Aussteuer geregelt: Zahlung geregelt
4 – Erbverzicht der Braut geregelt: mit Zustimmung von Bräutigam, dänischem König
5 – Morgengabe festgelegt
6 – Unterhalt der Braut während der Ehe festgelegt
7 – Hofstaat der Braut geregelt: Besoldung festgelegt
8 – Hofstaat der Braut geregelt: Bestellung geregelt
9 – Widerlage, Witwengüter festgelegt: inkl. Witwensitz, Nutzungsrechte geregelt, Witweneinkünfte festgelegt
10 – Rechtsstellung der Braut, Anweisung von Untertanen auf Witwengütern festgelegt
11 – Herrschaftsrechte auf Witwengütern vorbehalten, Rechtsstellung und Gerichtsstand von Untertanen geregelt
12 – kgl. Schutz von Braut auf Witwengütern geregelt, Öffnung der Witwengüter gegenüber Dritten, Übergabe an Dritte, Bündnis mit Dritten, Entfremdung, Belastung von Witwengütern verboten
13 – Schuldenhaftung der Braut geregelt
14 – Erhaltung von Witwengütern geregelt
15 – Ersetzung von Witwengütern bei Schäden geregelt
16 – Vertauschung von Witwengütern geregelt
17 – Bestellung von Bediensteten auf Witwengütern geregelt
18 – Bestellung von Kirchen- und Schuldienern und Richtern auf Witwengütern geregelt
19 – Ausstattung von Witwengütern bei Bezug geregelt
20 – bei 2. Ehe der Braut: Ablösung von Witwengütern, Auszahlung von Mitgift, Verzinsung von Widerlage geregelt
21 – Vererbung von Mitgift, Nachlass der Braut an Kinder aus 1. und 2. Ehe geregelt, oder nach Tod der Braut ohne Kinder: Nutzung von Mitgift, Aussteuer durch Bräutigam
22 – nach Tod der Braut ohne Kinder: Rückfall von Mitgift, Vererbung von Nachlass der Braut geregelt
23 – Einhaltung versprochen
Einordnung #
Textbezug zu vergangenen Ereignissen?: nein
ständische Instanzen beteiligt?: nein
externe Instanzen beteiligt?: nein
Ratifikation erwähnt?: nein
weitere Verträge: ja
Schlagwörter:
Kommentar: Aufgrund des Konfessionsunterschieds kommen bei der Datierung des Vertrags der Julianische und der Gregorianische Kalender zum Einsatz; daraus resultiert eine Doppeldatierung: 05.03.1667 / 15.03.1667; oben angegeben ist das Datum nach dem Gregorianischen Kalender.
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